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Kugler, Franz
Handbuch der Kunstgeschichte — Stuttgart, 1842

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https://doi.org/10.11588/diglit.1230#0439

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Dreizehntes Kapitel.


Allgemeine Bemerkungen.
Das zehnte Jahrhundert ist, was die Geschichte der christlichen
Völker des europäischen Occidents anbetrifft, als diejenige Epoche zu
befrachten, in welcher die alten und die neuen Culturverhältnisse
sich voneinander scheiden. Bis dahin hatten die Völker des ehe-
maligen weströmischen Reiches und die germanischen Nationen, ob
auch bunt durcheinander getrieben von den Stürmen der grossen
Völkerwanderung, doch ohne eine organische Verbindung und im
strengen Bewusstsein ihrer verschiedenartigen Nationalität neben
und durcheinander gelebt. Für die Kunst hatten jene altchristlich
römischen oder byzantinischen Formen den allgemeinen Typus ge-
geben; der Geist der germanischen Nationen hatte noch nicht die
selbständige Kraft gewonnen, dass er vermögend gewesen wäre,
fliesen Formen zugleich ein ihm entsprechendes Gepräge aufzu-
drucken, und nur als eine Ausnahme oder als eine geringe Vor-
deutung späterer, mehr umfassender Entwickelung dürfen wir die
eigenthüinlichen Erscheinungen betrachten, die uns in den Minia-
turen jener angelsächsischen Manuscripte entgegengetreten sind.
Jet'4 aber begannen die unorganischen Bestandteile des politischen
Aliens sich ineinander aufzulösen. Neue Völker und Staaten ent-
wickelten sich, jedes als ein besondres und selbständiges, ob unter-
einander auch verschieden nach dem Grade der Mischung theils
'emdartiger (namentlich germanischer und römischer), theils ver-
\11ulter (namentlich germanischer) Elemente. Der germanische
' »iksgeist hatte diejenige Stufe der Entwickelung erreicht, dass er
c tatbestimmend sich auch in den Formen, welche den Gedanken
Erscheinung bringen, aussprechen, dass er namentlich auf die
Cl'e Gestaltung der Kunst seinen Einlluss ausüben konnte.


 
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