Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0078
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
72

soll zu allen Zeiten unverbrüchlich und beständig andauern. Urkund dessen die unten-
stehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch, in der Kirche des Hl. Nazarius, am
4. November (792) im 25. Jahre der Herrschaft unseres Herrn, des Königs Karl. Hand-
zeichen der Rachildis, welche Ausstellung und Bekräftigung dieser Schenkung erbeten hat.
Handzeichen des Seal, des Gerold und anderer. Ich, Samuel, Priester und Mönch, habe
diese Schenkungsurkunde auf Rachildis' Bitte geschrieben und unterschrieben.

URKUNDE 16 (Reg. 2407)
Gewährung lebenslänglicher Nutzung an dieselbe Rachildis

Die gottgeweihte Rachildis wendet sich demütig an den in Christo verehrungswürdi-
gen Abt Richbod. Es ist nicht unbekannt, daß ich meine Liegenschaften in Dienheim im
Wormsgau und in Sinsheim in den Besitz des Hl. Nazarius übereignet habe. Anschließend
bat ich, daß euer Wohlwollen mir die Güter als Lehen zur Nutznießung auf Lebenszeit
überlassen möchte, was ihr auch so gewährt habt. In ähnlicher Weise habt ihr mir auch
die (Germanus-)15a.silika. in Scarra (Scharhof) und was ihr dort noch weiter besitzt, ebenso
auch euere Besitzungen in Meresche (Mors bei Frankenthal), Aothmaresheim (Ormsheimer
Hof bei Frankenthal), Frankondal (Frankenthal), Ebenstein (Eppstein bei Frankenthal)
und Blatmaresheim (Flomersheim westl. Frankenthal) in der Absicht übergeben, daß ich
sie innehaben und bebauen solle, aber natürlich nicht durch Ausbeutung schädige. Gerne
will ich sie pflegen und verbessern und jährlich den Pachtzins von zwölf Denaren am Feste
des Hl. Martin (11. November) entrichten. Sollte ich in der Bezahlung säumig sein, werde
ich danach trachten, dieses Versäumnis nach dem Lehensgesetz wieder gutzumachen. Nach
meinem Ableben sollen die Sachwalter des St. Nazarius-Klosters ohne jeden Widerspruch
oder richterliche Erkenntnis den genannten Besitz von sich aus im Namen Gottes zurück-
fordern und zurückerhalten. Diese Pachturkunde ist am Ort, am Tage und in der Zeit,
wie oben, erstellt.

VERMERK 17

Die gleiche Frau hat später unter Abt Adalung diese Schenkungs- und Nutzungs-Ur-
kunde (im Jahre 812) im 44. Regierungsjahre des Kaisers Karl neuerdings bestätigt.

VERMERK 17a

Es wäre zu weitläufig und ist zudem überflüssig, die Einleitungen und Abschlüsse der
einzelnen Schenkungsurkunden und alle Formeln der Nutzungsurkunden abzuschreiben
oder die Namen der Hörigen und Zeugen reihenweise aufzustellen, umsomehr als mit
Ausnahme der Bezeichnungen für die Personen, Orte und Zeitpunkte alle nicht sehr un-
ähnlich in Art und Inhalt sind. Es möge also genügen, wenn wir, vorbehaltlich der ge-
schichtlichen Wahrheit natürlich, das Wann, Wo, Wie, Was, Wer (Zeit, Ort, Umstand,
Gegenstand, Urheber) keinesfalls übergehen. Und nun wollen wir auch an die Abschrift
der Privilegien des Kaisers Ludwig des Frommen herangehen.

VERMERK 17b

Im Jahre 805 nach des Herrn Fleischwerdung, nach dem Tode Richbods (1. Okt. 804)
folgte Adalung, „ein Mann, mächtig in Werk und Wort" (Luk. 24, 19), auserwählt nach
 
Annotationen