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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0089
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Klostergemeinschaft die genannte Kirche als unsere wohltätige Stiftung besitzen sollen.
Auf immer soll sie unter der Botmäßigkeit des Klosters stehen, selbstverständlich so, daß
alles, was sich als Nutzen und Vorteil für sie daraus ergibt, in völliger Freiheit und nach
eigenem Ermessen zu ihrer Verfügung steht. Zur Bekräftigung dieser Vollmacht und zu
ihrer besseren Bewahrung für künftige Zeiten haben wir sie unten eigenhändig unter-
schrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen. Christe, schütze den Kaiser Ludwig!
Monogramm Ludwigs, des gnädigsten Kaisers. Ich, Simeon, der Diakon, habe anstelle des
Abtes Fridigis gegengezeichnet. Gegeben am 22. Juni (823) im 10. Jahre der Herrschaft des
Herrn Ludwig, des frömmsten Kaisers, in der ersten Indiktion. Geschehen und wohlgetan
in der Pfalz zu Frankfurt, in Gottes Namen. Amen.

VERMERK 23

Nachdem Kaiser Ludwig der Fromme (am 20. Juni 840 in Ingelheim) gestorben war,
entbrannte ein heftiger Streit um die Flerrschaft unter seinen Söhnen Ludwig, Lothar und
Karl. Zum größten Schmerz der Ihrigen teilten sie endlich das Reich des Vaters unter sich.
Karl (Carolus Calvus, Karl der Kahle), der jüngste, erhielt das westliche Königreich vom
britischen Meer bis zur Maas, Ludwig das östliche, nämlich Germanien bis zum Rhein und
noch einige Städte jenseits des Rheines, Lothar, der älteste, jenes Königreich, welches von
ihm den Namen (Lotharii regnum = Lotharingien, Lothringen) erhielt, die (ehemals
römische) Provincia (Provence) und ganz Italien mit dem römischen Kaisertitel. Dieser
Lothar übergab dem damaligen berühmten und angesehenen Pfalzgrafen Ansfrid wegen
dessen hervorragenden Verdiensten sein Grundstück in Geizefurt (Geurtshof westl. Uedem
südl. Kleve?) zu eigen, welches dann derselbe Ansfrid, wie wir später in der richtigen
Reihenfolge hören werden, dem Lorscher Kloster unter Abt Diotroch übertrug. Die könig-
liche Schenkungsurkunde zu Gunsten Ansfrids hat folgenden Wortlaut:

URKUNDE 23 (Reg. 3387)

Schenkung des Kaisers Lothar an Ansfrid in Geizefurt

Im Namen des allmächtigen Gottes, unseres Heilandes Jesu Christi. Lothar, durch gött-
liche Hilfe und Milde König. Es ist billig, daß die königliche Majestät die Bitten ihrer
vornehmen Untertanen umso williger gewährt und der Erfüllung zuführt, als sie sieht und
weiß, daß diese tatkräftig im Dienste des Königs ausharren. Es diene daher der Auf-
merksamkeit aller Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und unserer Getreuen, der gegen-
wärtigen und der zukünftigen, daß der ehrwürdige Abt Hucbert (von St. Maurice, Kanton
Wallis; Bruder der Königin Thietbirg oder Theutberga, der Gemahlin von Lothar II.)
unsere Großmut angerufen hat, sie möge einem bestimmten Getreuen, nämlich unserem
Pfalzgrafen Ansfrid, einen Teil unseres Besitzes, den jener schon zu Lehen trägt, nunmehr
zu eigen geben und darüber gütigst eine Vollmacht ausstellen. Gerne willfahren wir dieser
Bitte, handelt es sich doch bei beiden Bittstellern um durchaus aufrichtige und ergebene
Diener. Wir haben daher beschlossen, diese Kaiserurkunde auszustellen, kraft welcher wir
dem vorgenannten Ansfrid im Hattuariergau, im Dorf Geizefurt (Geurtshof westl, Uedem
südl. Kleve?) am Flusse Nerse (Niers, rechter Nebenfluß der Maas, mündend bei Gennep)
vier Hofreiten mit allem Zubehör, mit bebauten und unbebauten Ländereien, mit Wäl-
dern, Wiesen, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern, ab- und zuführenden We-
 
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