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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0090
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gen und den dorthin gehörigen Leibeigenen beiderlei Geschlechtes übergeben. Ferner
schenken wir ihm im pagus Laumensis (Lommegau an der unteren Sambre), im Dorf Sö-
dels. (Sodoia; Soye a. d. Sambre westl. Namur) am Fluß Geldio (Nebenfluß der Sambre
bei Ruisseau des Mignats) eine Flofreite mit allem Zubehör, mit bepflanzten und brach-
liegenden Ländereien, mit Wäldern, Wiesen, Weiden, Wasserstellen und Wasserläufen,
Zugängen und Ausgängen, mit den hier seßhaften männlichen und weiblichen Hörigen.
All das sei sein eigen und gehe aus unserem Eigentumsrecht in das seine und in sein
Herrenrecht über. Wir übertragen ihm das alles, damit es auf ewig in seinem Besitz
bleibe, damit er durch diese unsere unbedingte Vollmacht die Erlaubnis habe, mit diesen
Gütern und Leibeigenen nach Gutdünken zu verfahren, genau so wie mit seinem bisheri-
gen Besitztum. Jegliche Schädigung oder Beeinträchtigung seines Besitzes sei ausgeschlossen
und möge er nie in der Treue zu uns wanken. Zur Bekräftigung dieser unserer milden
Schenkung und zu ihrer besseren Erhaltung in der Zukunft haben wir die Urkunde
eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen. Monogramm des
ruhmreichen Königs Lothar. Ich, der Schreiber Hrothmund, habe gegengezeichnet. Gege-
ben am 9. November (855), im ersten Jahr der Regierung unseres von Christo begnadeten
Herrn, des gütigsten Königs Lothar, in der vierten Indiktion. Geschehen in der Königs-
pfalz zu Aachen, glücklich vollendet in Gottes Namen. Amen.

VERMERK 24

Derselbe Fürst hat auch sein Gut in Gannita (Gent östl. Nijmegen) dem Lorscher
Kloster übergeben und die Schenkung wie folgt bestätigt:

URKUNDE 24 (Reg. 3444)
Schenkung des Kaisers Lothar in Gent

Im Namen des allmächtigen Gottes und unseres Heilandes Jesu Christi. Lothar, durch
obwaltende göttliche Güte König. Wenn wir uns bemühen, gottgeweihten Stätten Ge-
schenke zuzuwenden, so folgen wir dem Beispiel frommer Könige, und wir zweifeln nicht
im geringsten daran, daß solches zum Nutzen unserer Seele gereichen wird. Der Beachtung
aller Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und unserer Getreuen, der gegenwärtigen und
zukünftigen, sei daher empfohlen, daß der bekannte Graf Adalard und unser Dienstmann
Tieto, beide unsere Getreuen, unsere Mildtätigkeit angerufen haben, wir möchten einen
Teil unseres Besitztums, den früher (der Normannenherzog) Hrorich im Dorfe Gannita
zu Lehen trug, dem St. Nazarius-Kloster in Lorsch zuteilen. Gerne haben wir ihren Bitten
zugestimmt und in Gnaden diese Schenkungsurkunde ausfertigen lassen, der zufolge wir
dem vorgenannten St. Nazarius-Kloster unser Eigenland im genannten Gau und im vor-
bezeichneten Dorf Gent zu ewigem Besitz und zum Nutzen unserer Seele gewähren. Wir
übertragen das Gut aus unserem rechtlichen Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht
jenes Klosters, damit es für immer dort verbleibe. Die Leitung des genannten Klosters
soll durch diese unsere Vollmacht die unbedingte Bewilligung haben, mit ihrem Besitztum
zu machen, was sie für nützlich erachtet. Zur Bekräftigung und Beständigkeit unserer
milden Schenkung haben wir unten eigenhändig unterschrieben und den Abdruck unseres
Siegelringes anbringen lassen. Monogramm des glorreichen Königs Lothar. Ich, der Schrei-
ber Hrodmund, habe gegengezeichnet. Gegeben am 13. September (860), im fünften Jahre
 
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