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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0101
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verurteilt werden, eine Buße von einem Pfund Gold und zwölf Mark Silber zu seinen
Lasten und zu Gunsten des in Rede stehenden Klosters zu erlegen, und es sei ihm der Ver-
such einer Klage auf Eigentumsbeanspruchung verwehrt. Diese Schenkung soll jederzeit
unverbrüchlich und fest bestehen bleiben. Urkund dessen die untenstehende Fertigung.
Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch, im Jahre 863 (richtig: 866)
nach des Herrn Fleischwerdung. Im 26. Jahre der Herrschaft des Königs Ludwig, am
5. Oktober. Handzeichen des Pfalzgrafen Ansfrid, des Fridoloch, Ruodleich und anderer.
Ich, der unwürdige Priester und Mönch Walther, habe dieses Vermächtnis geschrieben und
Tag und Zeit, wie oben, angegeben.

URKUNDE 34 (Reg. 3469)
(inhaltlich identisch mit Urk. Nr. 3808 — Reg. 3469)

Eine weitere Schenkung des nämlichen Ansfrid
im Gau Darnau, im Dorf Sodoia

Ich, Ansfrid, von Gottes Gnaden Graf, schenke in Gottes Namen durch diese Willens-
erklärung dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius . . . wie oben . . . was ich im Gaue
Darnau (an der unteren Sambre). in der Gemarkung und im Dorfe Sodoia (Soye a. d.
Sambre westl. Namur) am Flusse Geldium (Ruisseau des Mignats), in der Grafschaft des
Giselbert (wohl Schwiegersohn oder Schwager von Lothar IL; Ahnherr der Maasgau-
grafen oder „Reginare", der ältesten Dynastie Lothringen) als Eigentum besitze, nämlich
eine Herrenhube, neun Hörigenhuben und einen Wald, in dem hundert Schweine gemästet
werden können. Seine Grenzen sind im Osten das Gut des Lütbert, im Süden die Sambre,
im Westen das Besitztum des Hl. Lambert (Bistum Lüttich, dessen Patron Lambert ist) und
im Norden wieder das Gut des Lütbert. Ferner schenke ich 39 Leibeigene. Alle diese
Liegenschaften übergebe ich mit der Bestimmung dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
daß ich und mein Sohn Hildiward dieselben auf Lebenszeit innehaben und ebenso auch den
Güterbesitz, welcher dem genannten Kloster in Dorf und Gemarkung Baldanis (Bautersem
bei Lienen in Belgisch-Brabant? Bodegnee? Balhoeven? Bautershoven?) gehört; als Zins
entrichten wir jährlich am Feste des Hl. Martin (11. November) drei Schilling für den
Haushalt der Mönche. Nach unserem Tode sollen alle erwähnten Vermögenswerte . . .
alles wie oben! . . . Fertigung, Ort, Zeit und Tag: wie oben!

URKUNDE 35 (Reg. 3470)

Pachtvertrag mit dem nämlichen Grafen Ansfrid

Dem in Christo liebenswerten Sohne der heiligen Kirche Gottes, dem ehrwürdigen
Pfalzgrafen Ansfrid, Thiotroch, von Gottes Gnaden demütiger Abt. Es war deine dich
selbst ehrende Bitte und unserer Mönche wohlwollende Gewährung, daß wir die Güter,
die du uns geschenkt, dir und deinem Sohne Hildiward lebenslänglich zu Lehen geben.
Deine Liegenschaften in Geizefurt (Geurtshof westl. Uedem südl. Kleve?) hast du zu dei-
nem und deiner Herren, der Könige Lothar und Ludwig Seelenheil dem Hl. Nazarius
übergeben und bekommst sie zugleich mit unserem Eigentum in Gannita (Gent östl.
Nijmegen) als Lehen zurück. Ferner gabst du uns deine Besitzungen im Dorf Sodoia
(Soye a. d. Sambre westl. Namur) zu eigen, und wir belehnen dich wieder mit denselben
und noch zusätzlich mit den Liegenschaften des Hl. Nazarius im Dorfe Baldanis, wie in
 
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