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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0102
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96

deinen beiden Vermächtnissen eingehend beschrieben. Wir haben alles Erforderliche ver-
anlasst und euch diese Nießbrauch-Urkunde ausstellen lassen, damit ihr zeitlebens alle
diese Ländereien ohne irgendeine Belästigung innehaben und bestellen könnt. Ihr sollt
euch auch bemühen, die Böden nicht allzusehr auszunutzen und abzuwirtschaften, sondern
eher ganz allgemein anzureichern und zu verbessern. Ihr sollt auch nicht unterlassen, jähr-
lich am Feste des Hl. Martin (11. November) vom ersten Lehen vierzig Ochsenhäute und
vom zweiten drei Schillinge als Anerkennungsgebühr abzuführen. Nach eurem Hinschei-
den sollen diese Güter, vermehrt und verbessert, an den Hl. Nazarius heimfallen. Ferti-
gung, Tag und Zeit dieser Nutznießungsurkunde wie oben.

VERMERK 36

Weil die Schenkungen in Gannita und Umgebung unter verschiedenen Königen und
von verschiedenen Gottgläubigen beigebracht wurden, haben wir deren Abschrift vor-
läufig unterlassen, um sie später unter König Konrad IL, der die letzte derartige Schen-
kung machte, insgesamt als geschlossene Reihe (niederländische Besitzungen Nrn. 96—118)
zu bringen.

UPvKUNDE 36 (Reg. 3466)

Schenkung Ludwigs II. (des Deutschen) in Kamben;
Fischerei- und Hafen-Recht

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ludwig, von Gottes Gnaden
König. Uns, die wir durch göttliche Auszeichnung gewissermaßen über die anderen Sterb-
lichen erhoben wurden, geziemt es, den Befehlen desjenigen in allem zu gehorchen, durch
dessen Milde wir bevorzugt wurden und durch dessen unverdientes Geschenk wir die an-
deren überragen. Zumal die ihm geheiligten Orte sollen wir auf die Bitten unserer Getreuen
hin durch unsere Hilfe erheben und ihnen unseren königlichen Schutz angedeihen lassen.
Gerne glauben wir, daß sich solches schon im zeitlichen Dasein unseres sterblichen Lebens
auswirken werde, vor allem aber, daß wir dadurch das künftige ewige Leben in ungetrüb-
tem Glück erlangen werden. Daher wollen wir alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen und
die zukünftigen, darauf aufmerksam machen, daß wir zur Mehrung unserer Verdienste
und zum Seelenheile unseres Herrn und Großvaters (Karls d. Gr.) und unseres Vaters
(Ludwig d. Fr.) seligen Angedenkens bestimmte Teile unseres Eigentums dem St. Nazarius-
Kloster in Lorsch im Frankenreich, und zwar im Oberrheingau, dem der ehrwürdige
Thiotroch als unser Abt vorsteht, übergeben. Wir schenken im Dorfe Camben (Kamben,
abgegangene Ortschaft unweit des heutigen Kammerhofes gegenüber Oppenheim a. Rh.)
eine Hörigenhof reite, in welcher ein gewisser Knecht namens Engilrat mit Weib und Kin-
dern wohnt, und zu welcher dreißig Joch Ackerland und Wiesen mit dem Ertrag von
fünf Fuder Heu gehören. Für die Landwirtschaft der Mönche, die im genannten Kloster
sind, gewähren wir vierzig Fuder von weiteren Wiesen als Futter für ihre Herden, so,
wie unser Königsbote Herlewin die betreffende Wiesenfläche abgesteckt hat: „Grenzsteine
hat er gesetzt, um zu schlichten den Streit auf den Feldern" (Virgil, Aeneis, 12, 898). Fer-
ner sollen sie jenen See für den Fischfang haben, den früher Odacher zu Lehen hatte, und
den Weg, der den fischreichen See mit dem Fluße Rhein verbindet, am Rhein selber aber,
an der Stelle, wo der Weg mündet, einen Hafen für ihre Schiffahrt. Alle die vorbeschrie-
 
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