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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0110
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gefunden werden kann, der in der Lage ist, ihr Kloster würdig und ordnungsgemäß zu
verwalten und gemäß den Vorschriften des Abtes Benedikt das neue und alte Testament
zu lehren versteht. Zur Bekräftigung unserer königlichen Urkunde haben wir sie eigen-
händig unterschrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen. Monogramm des Herrn
Karl, des erhabenen Kaisers und Mehrers des Reiches. Ich, der Kanzler Waldo, habe im
Auftrage des Erzkaplans Lütward die Urkunde geprüft und unterschrieben. Gegeben am
25. Februar im 883. Jahre nach des Herrn Fleischwerdung, in der ersten Indiktion, im
zweiten Jahre der Regierung des Kaisers Karl. Geschehen zu Ulma (Ulm a. d. Donau), in
Gottes Namen und daher glückverheißend. Amen.

VERMERK 45

Dem Waltharius (gest. 12. März 882) folgte als Abt Gerhard im Jahre 883 nach des
Herrn Fleischwerdung, ein adeliger und tatkräftiger Mann, der zehn Jahre lang die Lei-
tung unseres Klosters innehatte (gest. 14. Juni 893). Unter ihm übergab Kaiser Karl (der
Dicke) sein Gut im vorgenannten Dorf Alesheim (Alsheim südl. Oppenheim) dem Hl. Na-
zarius laut folgender Urkunde:

URKUNDE 45 (Reg. 3524)

Schenkung Karls III. in Alsheim

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Karl, durch die Gunst der gött-
lichen Milde Kaiser und allezeit Mehrer des Reiches. Wenn wir den Gott geweihten Stät-
ten aus Liebe zu Gott und zum LIeile unserer Seele und der Seelen unserer Eltern etwas
von unserem Vermögen abtreten und dem Lebensunterhalt der Knechte Gottes, die ihm
ohne Unterlaß dienen, unsere Hilfe angedeihen lassen, so wird das ohne Zweifel dazu
beitragen, daß wir glücklich zum ewigen Leben gelangen und die Seelen unserer Eltern
Ablaß erlangen, wie wir zuversichtlich glauben. Daher erfahre das ganze Volk aller
Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und unserer Getreuen, der gegenwärtigen und zu-
künftigen, daß wir um der Liebe Gottes und der Verzeihung unserer Sünden willen und
zum Heile der Seelen unseres Vaters Ludwig und unseres geliebten Bruders Ludwig, der
ruhmreichen Könige frommen Angedenkens, dem Kloster Lorsch, wo der Leib des Hl. Na-
zarius ruht und die vorgenannten Könige begraben sind und den Tag der Auferstehung
erwarten und wo Gerhard Abt und Leiter jenes Klosters ist, Güter aus unserem in sein
Besitzrecht und ewiges Eigentum übergeben. Es handelt sich um Besitzungen in der Graf-
schaft Worms im Dorf Alsheim. Wir schenken einen dem Kaiser gehörigen Herrenhof mit
Hofreiten, Bauten, männlichen und weiblichen Hörigen, Äckern, Wiesen, Weinbergen,
Wäldern, Pflanzland und Brachland, Weiden, Wasserstellen und Wasserläufen, Wegen und
Pfaden, anliegenden Grundstücken, Grenzrainen und allem, was nach Recht und Gesetz
dahingehört. Aus dem Ertrage soll auf ewig den dort Gott dienenden Mönchen ein Un-
terhaltsbeitrag ausgerichtet und eine immerwährende Beleuchtung in der Kirche, wo die
vorgenannten Männer ruhen, bestritten werden. Die genannten Güter sollen keinem zu
Lehen gegeben werden, sondern mit Hilfe Gottes stets dem Kloster verbleiben, zum Ge-
brauche der Mönche und zum Unterhalt des ewigen Lichtes, wie vorher ausführlich fest-
gelegt. Daher haben wir befohlen, diese unsere königliche Urkunde zu erlassen, durch
welche wir beschließen und befehlen, daß weder zu unseren Zeiten noch in den Zeiten
 
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