Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0121
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
115

Thietelach (von Worms), der Grafen Konrad (Graf von Rheinfranken, Herzog von
Thüringen, 905 gefallen hei Fritzlar in der Babenberger Fehde, Vater von König Kon-
rad L, 911—918), Walaho (Gaugraf vom Wormsfeld), Gebehard (Herzog von Lothrin-
gen, gefallen 910 im Kampfe gegen die Ungarn, Bruder Konrads von Rheinfranken aus
dem Flause der Älteren Konradiner), Rupert, Lütfrid, Burkard, Dragebodo, des Ver-
walters des königlichen Hauses, Rudhard und unzählbarer Männer als Augen- und
Ohrenzeugen, mit Zustimmung des Abtes Lüther und aller in Lorsch wohnenden Mönche,
am 20. Mai (897, wohl auf dem Reichstag zu Worms). Amen.

VERMERK 54

Kaiser Arnulf übergab auch einem gewissen Reginbodo zehn Huben in Virnheim
(Viernheim südl. Lorsch), welche später durch Tausch dem Herrschaftsbereich des Hl.
Nazarius zugeteilt wurden.

URKUNDE 54 (Reg. 3548)

Arnulfs Schenkung an Reginbodo in Viernheim

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Arnulf, von Gottes Gnaden
Kaiser und allezeit Mehrer des Reiches. Kund und zu wissen sei allen unseren Getreuen,
den gegenwärtigen und den zukünftigen, daß wir zur Erhöhung unserer Verdienste und
auf Fürbitte unseres geliebten Grafen Lütbold einem unserer Vassallen mit Namen Re-
ginbodo im Ladengau, in der Grafschaft des Lütfrid, im Dorfe Virninheim (Viernheim)
zehn Huben, die er selbst ehedem zu Lehen trug, auf ewig zu eigen gegeben haben. Die
Schenkung bezieht sich auf das Gesinde oder die Hörigen beiderlei Geschlechtes, auf alle
Bauernhöfe, Bauwerke, Felder, Äcker, Wiesen, Weiden, Wälder, stehende und fließende
Gewässer, Mühlen, Fischteiche, Fahr- und Fußwege, Ausgänge und Eingänge, genannte
und ungenannte, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche und unbewegliche
Habe, kurz auf alles, was nach Recht und Gesetz dazugehört. Wir haben diesen gegen-
wärtigen königlichen Schenkungserlaß niederschreiben lassen, da wir wünschen und be-
fehlen, daß der erwähnte Reginbodo die ausschließliche Gewalt über dies alles habe. Er
darf es behalten, verkaufen, vertauschen oder sonstwie damit nach seinem Gutdünken
verfahren, ohne die Behinderung eines Widerspruches. Und damit unsere königliche
Schenkungsurkunde im Namen Gottes eine besondere Dauerhaftigkeit bekomme, haben
wir sie eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen. Monogramm
des Herrn Arnulf, des Kaisers und Augustus. Ich, der Geheimschreiber Engilpero, habe
die Urkunde an Stelle des Erzkaplans Diethmar gegengezeichnet. Gegeben am 18. Okto-
ber im Jahre des Herrn 898, in der 2. Indiktion, im 11. Jahre des Königs Arnulf, im
3. seines Kaisertums. Gegeben in Ragenesburch (Regensburg), in Gottes Namen und da-
her in Glück begründet. Amen. Arnulf, Kaiser und allezeit Mehrer des Reiches.

VERMERK 55

Auf Kaiser Arnulf (887—899, gest. 8. Dez. i;i Regensburg und dort in St. Emcram
beigesetzt) folgte sein Sohn Ludwig (IV., das Kind, geb. 892/3, regierte Januar 900—■
911, gest. 24. Sept. in Frankfurt, beig. St. Emeram), da Ludwigs Bruder Zundebold (oder
Zwentibold, Herzog von Lothringen, geb. 871) an der Maas von den Feinden getötet
 
Annotationen