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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0138
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132

St. Nazarius-Klosters in Lorsch, in dem seinem Kloster gehörigen Dorf Wezinloch (Wies-
loch) in der Grafschaft des Gaugrafen Konrad, einen öffentlichen Markt einzurichten ge-
stattet haben. Was aus dem Ertrage des Marktzolles oder aus anderen Gewinnen sich
ergibt, haben wir dem Dienste des heiligen Michaels auf dem Abramesberg (Heiligenberg
bei Heidelberg) oder des Hl. Nazarius in Lorsch durch die Freigebigkeit unserer kaiser-
lichen Güte geschenkt. Und damit dieses Geschenk unserer Machtvollkommenheit oder die
bezügliche Vorschrift fest und unverbrüchlich bestehen bleibe, ließen wir die vorliegende
Urkunde niederschreiben und mit dem Abdruck unseres Siegelringes fertigen. Monogramm
unseres Herrn Otto, des großen und unbesiegten Kaisers und allezeit Mehrers des Reiches.
Ich, der Kanzler Lüdolf, habe im Auftrag des Erzkaplans Bruno gegengezeichnet. Gege-
ben am 6. Mai im Jahre 965 nach des Herrn Fleischwerdung, in der 8. Indiktion, im 30.
(richtig: 29.) Jahre der Königsherrschaft, im 4. des Kaiserreiches unseres Herrn Otto. Ge-
geben in der Pfalz zu Herestein (Erstein südl. Straßbpirg), mit vielen Glückwünschen in
Gottes Namen. Amen. Otto, von Gottes Gnaden Kaiser und Augustus.

VERMERK 75

Durch solche und ähnliche Privilegien kaiserlicher Gunst konnte der ehrwürdige Abt
Gerbodo durch die Fürbitte der verehrungswürdigen und gottgefälligen Kaiserin Adel-
heid das Lorscher Kloster in seiner ehemaligen Freiheit wiederherstellen und seinen Be-
sitzstand, der sowohl durch innere als auch äußere Verluste zerstreut und zerschlagen war,
wieder sammeln und erneuern.

URKUNDE 75 (Reg. 3583)

Über die Verfassung der Kirche in Empel

Abt Gerbod ließ auch im (lothringischen) Gau Dehsendron (Texandrien, Testarbant,
Decsandara oder Destrebenti), im Herrschaftsgebiet des Grafen Ansfrid, im Dorf Empele
(Empel nördl. Hertogenbosch), die vordem gegründete aber durch Überschwemmung zer-
störte Kirche wiederaufbauen. Eberkar, der Bischof von Lüttich, ließ auf einer Synode
eine Untersuchung über ihre Gründung, Dotierung und Zerstörung anstellen. Sorgsam
ließ er durch kanonisches Urteil und Eidschwur von sieben namhaften Männern aus der-
selben Grafschaft erforschen, ob das Eigentum an der Kirche mit ihrem Zehnten dem Lor-
scher Kloster nach Recht und Gesetz zustehe. Die wiederaufgebaute Kirche weihte der Bi-
schof feierlich zu Ehren der heiligen Märtyrer Nazarius und Lambert am 1. Oktober ein.
Auf den damals durch bischöfliche Rechtsprechung und unter dem Zeugnis aller Synodal-
Teilnehmer dem rechtlichen Besitz und der Herrschaft des Lorscher Klosters zugesproche-
nen fälligen Zehnten und auf den Rechtsanspruach an jene Kirche leistete der Bischof für
immer Verzicht. Zeugen: der Weihbischof Adelbert, der Lütticher Propst Buobo, Irimbolt,
der Lorscher Propst Wodilbalt und viele andere. Geschehen zu Leodium (Lüttich) im
Jahre 969 nach unseres Herrn Jesu Christi Fleischwerdung, in der 12. Indiktion, im
34. Jahre der Herrschaft des gnädigsten Königs Otto und im 8. Jahre seines Kaisertums.
Ich, Berchthath, durch Gottes Berufung Mönch und unwürdiger Diakon, habe diese Ver-
waltungsurkunde (die eine alte Inhaltsangabe der nicht mehr vorhandenen Original-
urkunde darstellen dürfte) geschrieben und Tag und Zeit, wie oben, festgehalten.
 
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