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back, Euter aha, Euterhach), von dort zum Neckar hinunter, dann bis zum Dorf Nieven-
heim (Neuenheim in Heidelberg), weiter hinab zum Dorf Bickinbach (Bickenbach an der
Bergstr.), von dort zu einem anderen, Richinbach (Reichenbach nördöstl. Bensheim) ge-
nannten Dorf und so weiter an den erstgenannten Ort König hinunter. Es gelte die
Bestimmung, daß der erwähnte Abt und seine Nachfolger auf ewig diesen Forstbann
innehaben und besitzen sollen. Keiner darf ohne deren Erlaubnis dort jagen oder irgend-
eine eigenmächtige Handlung vornehmen. Damit diese Urkunde desto wirksamer und
unverletzlicher für künftige Zeiten bestehen bleibe, haben wir sie eigenhändig unter-
schrieben und durch den Abdruck unseres Siegels fertigen lassen. Monogramm unseres
Herrn, des zweiten Heinrich, des unbesiegten Königs. Ich, der Kanzler Gunther, habe im
Auftrage des Erzkaplans Erchambald gegengezeichnet. Gegeben am 12. Mai, in der 10.
Indiktion, im Jahre 1012 nach des Herrn Fleischwerdung, im 10. Regierungsjahre unseres
Herrn, des zweiten Heinrich. Geschehen in Bavenberg (Bamberg), in der Hoffnung auf
glückliche Erfüllung. Amen.
URKUNDE 93 (Reg. 3601)
Genaueres über jene Forstgrenzen
Wenn jemand eingehender darüber unterrichtet sein will, wie sich der Forstbann im
Ottenewalt (Odenwald), der durch königliche Machtvollkommenheit dem Lorscher
Kloster verliehen wurde, erstreckt, mag er folgende Orte, Täler, Berge, Wälder, Bäche,
Flüsse oder Bäume beachten: Der Bann beginnt im Orte Getwinc ( „Gezwinge" zwischen
Halde und Sumpf: Zwingenberg a. d. Bergstr.). Seine Grenze verläuft von da zum Berge
Malscus (Malchen, Melibocus), dann zum Velisberg (Felsberg nordöstl. Bensheim), nach
Betenkiricha (Beedenkirchen nordöstl. Bensheim), an die Luddera (Lauter, Bach, an dem
Bensheim liegt, der von hier an Winkelbach genannt wird; an der Lauter liegt das Dorf
Lautern), dann auf den Wintercasto (Neunkircher Höhe, nicht Dorf Winterkasten!), nach
Lutenhaha (Laudenau nordöstl. Bensheim), Eberbach (bei Reichelsheim), Gaspenza (Ober-
und Unter-Gersprenz nordöstl. Eberbach), Abbatisbach („Abtsbach" nordöstl. Reichels-
heim), Cuningesbach („Königsbach'', Bach und Dorf Ober- und Nieder-Kainsbach nord-
östl. Reichelsheim), Birkunhart („Birkenwald" = Birkert nordwestl. Erbach), Kincicha
(Ober-, Mittel- und Nieder-Kinzig nordwestl. Erbach), dann über den Fluß Minimingaha
(Mümling, gemeint deren linker Nebenfluß Marbach) zum Widelabach (Weilbach, Neben-
fluß der Mümling, mündend nördl. Erbach), dann zum Branbach (Oberlauf des Ohren-
baches unterhalb des Bremhofes östl. Vielbrunn), zum Aranbach (Ohrenbach südöstl.
Vielbrunn nordöstl. Erbach), ins Wallendenbrunno (Walberntal oder Wallbrunntal ober-
halb des Dorfes Ohrenbach), dann zur „Großen Eiche", bachabwärts durch die Bramaha
(Watterbach-Oberlauf und Wilmichtal östl. Würzberg), bachaufwärts Vullonobach (Wil-
michbach? Gönzbach? — südöstl. Würzberg) und durch die Ruine Vullonoburg (Römer-
kastell Würzberg oder Eulbach), von da in den Fluß Euteraha (siehe oben!) und dem
Flußlauf folgend in den Neckarfluß, neckarabwärts bis Nuinheim (Neuenheim, aufge-
gangen in Heidelberg), an die platea montium (oder strata montana, Bergstraße) und
dieser entlang bis zum Ausgangspunkt Zwingenberg. Wer immer also sich unterstehen
sollte, an diesen Orten oder innerhalb dieser Grenzen ohne Bewilligung des Lorscher
Abtes zu jagen oder zu fischen, wisse, daß er unserem Abte und damit dem kaiserlichen
Banne verfallen sei.
back, Euter aha, Euterhach), von dort zum Neckar hinunter, dann bis zum Dorf Nieven-
heim (Neuenheim in Heidelberg), weiter hinab zum Dorf Bickinbach (Bickenbach an der
Bergstr.), von dort zu einem anderen, Richinbach (Reichenbach nördöstl. Bensheim) ge-
nannten Dorf und so weiter an den erstgenannten Ort König hinunter. Es gelte die
Bestimmung, daß der erwähnte Abt und seine Nachfolger auf ewig diesen Forstbann
innehaben und besitzen sollen. Keiner darf ohne deren Erlaubnis dort jagen oder irgend-
eine eigenmächtige Handlung vornehmen. Damit diese Urkunde desto wirksamer und
unverletzlicher für künftige Zeiten bestehen bleibe, haben wir sie eigenhändig unter-
schrieben und durch den Abdruck unseres Siegels fertigen lassen. Monogramm unseres
Herrn, des zweiten Heinrich, des unbesiegten Königs. Ich, der Kanzler Gunther, habe im
Auftrage des Erzkaplans Erchambald gegengezeichnet. Gegeben am 12. Mai, in der 10.
Indiktion, im Jahre 1012 nach des Herrn Fleischwerdung, im 10. Regierungsjahre unseres
Herrn, des zweiten Heinrich. Geschehen in Bavenberg (Bamberg), in der Hoffnung auf
glückliche Erfüllung. Amen.
URKUNDE 93 (Reg. 3601)
Genaueres über jene Forstgrenzen
Wenn jemand eingehender darüber unterrichtet sein will, wie sich der Forstbann im
Ottenewalt (Odenwald), der durch königliche Machtvollkommenheit dem Lorscher
Kloster verliehen wurde, erstreckt, mag er folgende Orte, Täler, Berge, Wälder, Bäche,
Flüsse oder Bäume beachten: Der Bann beginnt im Orte Getwinc ( „Gezwinge" zwischen
Halde und Sumpf: Zwingenberg a. d. Bergstr.). Seine Grenze verläuft von da zum Berge
Malscus (Malchen, Melibocus), dann zum Velisberg (Felsberg nordöstl. Bensheim), nach
Betenkiricha (Beedenkirchen nordöstl. Bensheim), an die Luddera (Lauter, Bach, an dem
Bensheim liegt, der von hier an Winkelbach genannt wird; an der Lauter liegt das Dorf
Lautern), dann auf den Wintercasto (Neunkircher Höhe, nicht Dorf Winterkasten!), nach
Lutenhaha (Laudenau nordöstl. Bensheim), Eberbach (bei Reichelsheim), Gaspenza (Ober-
und Unter-Gersprenz nordöstl. Eberbach), Abbatisbach („Abtsbach" nordöstl. Reichels-
heim), Cuningesbach („Königsbach'', Bach und Dorf Ober- und Nieder-Kainsbach nord-
östl. Reichelsheim), Birkunhart („Birkenwald" = Birkert nordwestl. Erbach), Kincicha
(Ober-, Mittel- und Nieder-Kinzig nordwestl. Erbach), dann über den Fluß Minimingaha
(Mümling, gemeint deren linker Nebenfluß Marbach) zum Widelabach (Weilbach, Neben-
fluß der Mümling, mündend nördl. Erbach), dann zum Branbach (Oberlauf des Ohren-
baches unterhalb des Bremhofes östl. Vielbrunn), zum Aranbach (Ohrenbach südöstl.
Vielbrunn nordöstl. Erbach), ins Wallendenbrunno (Walberntal oder Wallbrunntal ober-
halb des Dorfes Ohrenbach), dann zur „Großen Eiche", bachabwärts durch die Bramaha
(Watterbach-Oberlauf und Wilmichtal östl. Würzberg), bachaufwärts Vullonobach (Wil-
michbach? Gönzbach? — südöstl. Würzberg) und durch die Ruine Vullonoburg (Römer-
kastell Würzberg oder Eulbach), von da in den Fluß Euteraha (siehe oben!) und dem
Flußlauf folgend in den Neckarfluß, neckarabwärts bis Nuinheim (Neuenheim, aufge-
gangen in Heidelberg), an die platea montium (oder strata montana, Bergstraße) und
dieser entlang bis zum Ausgangspunkt Zwingenberg. Wer immer also sich unterstehen
sollte, an diesen Orten oder innerhalb dieser Grenzen ohne Bewilligung des Lorscher
Abtes zu jagen oder zu fischen, wisse, daß er unserem Abte und damit dem kaiserlichen
Banne verfallen sei.