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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0160
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bald dem Hl. Nazarius sein ganzes königliches Anrecht auf die Leibeigenen in Gannita
(Gent östl. Nijmegen).

URKUNDE 96 (Reg. 3605)

König Konrad II. schenkt seine Leibeigenen in Gent

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Konrad, von Gottes gnädiger
Güte König. Wenn wir Rechte, die unserer königlichen Machtvollkommenheit übertragen
sind, in wohlwollender Ergebenheit den Kirchen Gottes verleihen, so wird das dem
Wohlstand unseres Reiches und dem Heile unserer Seele sehr nützlich sein, wie wir zuver-
sichtlich vertrauen. Darum wisse sowohl die gegenwärtige Generation aller, die Christo
und uns getreu anhängen, als auch der folgende Nachwuchs, daß wir auf die Fürbitte und
Empfehlung unserer geliebten Gemahlin und Königin Gisela, nicht weniger auch um des
unablässigen und treuen Dienstes des Abtes Reginbald willen, alles Anrecht auf die
Hörigen des Hofes Gannita, welches in unserer königlichen Hand liegt, an das Lorscher
Kloster abgetreten haben. Dieses ist zu Ehren des heiligen Märtyrers Nazarius errichtet,
und jener ehrwürdige Abt ist sein Leiter. Unsere großherzige Schenkung erfolgt mit der
Bestimmung, daß künftig kein Graf oder Untergraf und kein anderer obrigkeitlich Be-
auftragter über jene Hörigen irgendeine Befehlsgewalt habe, einen derselben zu einer
Verhandlung zwinge oder von einem Bann löse. Das darf nur der Abt, sein Nachfolger
oder einer, den diese zum Vogt bestimmt haben. Und damit unsere königliche Schenkung
jederzeit unerschütterlich und unverbrüchlich verbleibe, haben wir dieses abgefaßte
Schriftstück eigenhändig unterschrieben und mit dem Abdruck unseres Siegels fertigen
lassen. Monogramm unseres Herrn Konrad, des unbesiegten Königs. Ich, der Kanzler
Udalrich, habe im Auftrage des Erzkaplans Aribo gegengezeichnet. Gegeben am 14.
November im Jahre 1024 nach des Herrn Menschwerdung, in der 7.Indiktion, im 1. Jahre
der Regierung unseres Herrn Konrads II. Geschehen in Niuhße (Neuß a. Rh.).

VERMERK 97
Über Gent

Die Abhandlung über diesen Ort ist noch nachzutragen, wie wir das (in Vermerk 36)
versprochen haben. Wir wollen daher hier die Schenkungen in Gent mit den zugehörigen
Gütern beschreiben und die Vergabungen der verschiedenen Gläubigen, die unter ver-
schiedenen Königen gemacht wurden, unter Beachtung der Gegenstände zeitlich aufglie-
dern. Das Folgende ist die Beschreibung der Schenkungen, welche dem Hl. Nazarius, der
im Kloster Lorsch am Flusse Weschnitz ruht, in Frisia, Batuva, Hattuaria und in anderen
weiter unten angeführten örtlichkeiten gemacht wurden. (Der Chronist hat von den
nie der rheinischen Schenkungen bisher nur jene nach den Urkunden 33—35 aufgeführt.
Die übrigen hat er aus dem chronologischen Gefüge herausgenommen und sie der Ur-
kunde 96 nachgestellt. Diese Vergabungen (Urkunden 97—118) sind ausschließlich in
Notizform und mit kurier Inhaltsangabe zusammengefaßt. Die zahlreichen in denselben
genannten niederrheinischen Ortschaften, Gaue und, Flüsse, vom Übersetzer alphabe-
tisch geordnet, nach Glöckner mit den heutigen Benennungen versehen, sind die folgen-
den:
 
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