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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0179
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wieder aufgenommen und huldvoll empfangen. Alle zum Nachteil des Abtes vom Bischof
erlassenen Verfügungen wurden aufgehoben. Unter höchsten Ehren, mit Ruhm bedeckt,
kehrte Udalrich am 2. Februar (1066) nach Lorsch zurück. Die Seinen freuten sich und
lobten Gott, welcher ihnen „die Krone für Asche, das öl der Freude für Traurigkeit und
das Kleid des Lobes für den Geist der Betrübnis" (Jesaias 61, 3) geschenkt hatte. Der
König gab und bekräftigte nun dem Abte auch das Privilegium der Freiheit und Reichs-
unmittelbarkeit nach dem Brauche seiner Vorgänger mit diesem Inhalt:

URKUNDE 126 (Reg. 3615)

Heinrich IV. bestätigt die Unabhängigkeit und
Freiheit des Lorscher Klosters

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Heinrich, durch Gottes wohl-
wollende Güte König. Wenn wir um der Liebe Gottes willen den Stätten, die sich dem
Dienste Gottes geweiht haben und den dortigen Dienern Gottes brauchbare Wohltaten
erweisen, so werden wir ohne Zweifel bei Gott den Lohn der ewigen Seligkeit erlangen.
Klug und nützlich ist es daher, wenn alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen und die
zukünftigen, folgendes zur Kenntnis nehmen wollen: Der verehrungswürdige Odalricus
(Udalrich), Abt des Klosters Lorsch, welches zu Ehren der seligen Apostel Petrus und
Paulus errichtet ist und in dem der Leib des heiligen Märtyrers Nazarius ruht, das im Ober-
rheingau am Flusse Weschnitz liegt, hat unser Augenmerk auf die Unabhängigkeitserklä-
rung gelenkt, die unser Herr und Großvater Kaiser Konrad (II.) jenem Kloster gegeben
hat. (Das Folgende ähnlich dem Formular der Vorurkunde Nr. 17). Und damit diese
unsere Vollmacht auch in künftigen Zeiten mit Hilfe des Herrn unverbrüchlich bestehen
bleibe, haben wir sie eigenhändig unterschrieben und mit dem Abdruck unseres Siegels
fertigen lassen. Monogramm unseres Herrn, des Königs Heinrich IV. Ich, der Kanzler
Sigehard, habe im Auftrage des Erzkanzlers Sigfrid gegengezeichnet. Gegeben ... im
Jahre 1067 nach des Herrn Menschwerdung, in der 5. Indiktion, im 15. Jahre nach der
Erwählung unseres Herrn (11. Nov. 1050 geboren, 1053 erwählter König), des Königs
Heinrich IV., im 11. Jahre seiner Regierung (seit 5. Oktober 1056). Geschehen zu Wihia
(Wiehe im Kreis Eckartsberga, Bezirk Merseburg). Glück und Segen! Amen.

VERMERK 127

Der ehrwürdige Vater Udalrich unternahm auch eine Reise nach Rom zum aposto-
lischen Stuhl, damit der Papst alle vom Bremer Erzbischof unternommenen Versuche und
Handlungen, mit denen er das Kloster Lorsch bekämpft hatte, für ungültig erkläre und
in alle Ewigkeit verdamme. Er erhielt ein Freiheits-Privileg von Papst Adrian (richtig:
Alexander II, 162. Papst, 1. Oktober 1061—21.122. April 1073; Hadrian III. 884—885;
Hadrian IV. 1154—1159), welcher die Dekrete seiner Vorgänger auch durch eigene Macht-
vollkommenheit bekräftigte:

URKUNDE 127 (Reg. 3618)

Papst Adrians (richtig: Alexanders) Bestätigung
der Freiheit des Lorscher Klosters

Adrian (Alexander IL), Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an seinen im Herrn ge-
liebten Sohn Odalricus (Udalrich), den gottesfürchtigen Abt des ehrwürdigen Lorscher
 
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