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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0210
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des Pfalzgrafen Gottfried (1124) als Abt eingesetzt. Er starb aber vor Jahresfrist (am
25. April 1125) zu Lorsch und wurde hier bestattet. Im gleichen Jahre wurde Lothar,
Herzog von Sachsen, durch dessen Schenkungsurkunde wir den Hof Gannita (Gent östl.
Nijmegen) und zehn Talente in Brumat erhielten, zum König gesalbt, und Diemo, der
bisherige Lorscher Kämmerer, zum Abt erwählt (1125—1139, Mai 2.). Unter ihm hatte
unser Kloster wegen verschiedener Unternehmungen im Königsdienst, wegen der häu-
figen Berufungen zu Reichstagen, der Belagerung von Speyer und dem gegen Herzog
Friedrich unternommenen Feldzug sehr viel zu leiden. Diemo war ein schöner Mann mit
einnehmenden Gesichtszügen, aber von beschränktem und einfältigem Geist, der daher
leicht zu übervorteilen war. Das zeigte sich, als Pfalzgraf Gottfried gestorben war und
daher seine Lorscher Lehen an das Kloster heimgefallen waren. Kaiser Lothar bat, nur
zwei von diesen Lehen, denn es waren im ganzen sieben, dem Flerzog Welph zu ge-
währen. Diemo aber richtete nun durch eine einzige unüberlegte Äußerung einen nicht
wieder gutzumachenden Schaden für unser Kloster an. „Alles das", sagte er nämlich,
„was Pfalzgraf Gottfried am Ende seines Lebens von unserer Fland zu Lehen trug, über-
geben wir euch!" Mit viel Anstrengung und Hartnäckigkeit behielt er nur drei Flöfe für
sich zurück, von denen er Ruot (Rodau nördl. Lorsch) zum Unterhalt des Kranken-
hauses der Mönche, Wibilingen (Wieblingen nordw. Heidelberg) und Otinkeim (Edig-
heim bei Frankenthal) zum allgemeinen Lebensunterhalt bestimmte. Edigheim aber ver-
setzte er bald darauf als Pfand, als er Geld brauchte, um nach Rom zum Allgemeinen
Konzil (im Lateran, 1139) des Papstes Innozenz (IL, 1130—1143) zu reisen. Später gab
er den Hof dem Gläubiger zu Lehen. Wie uns Wieblingen entfremdet wurde, werden wir
später sehen. Rodau blieb weiterhin in der Verfügungsgewalt unserer Brüder. Die Haupt-
kirche ließ er im Jahre 1130, in der 8. Indiktion, im 41. Jahre nach dem Brande durch fünf
Bischöfe, nämlich Adalbert, Erzbischof von Mainz, Buggo von Worms, Brunno von Straß-
burg, Udalrich von Konstanz und Konrad von Chur einweihen. Den Mönchen vermachte
er auf den Jahrestag der Kirchweihe ein Talent aus den Erträgen der Huben im letztge-
nannten Dorf. Zum Schutze des Klosters baute er die Burg (Windegg ob) Weinheim wie-
der auf, und weil Grund und Boden, auf dem sie stand, Eigentum unserer Ordensbrüder in
Michelstadt war, übergab er diesen den Weiler Munnenbach (Mumbach östl. Weinheim)
mit allen Gefällen und kaufte die Huben in Kirsehusen (Kirschhausen bei Heppenheim)
zurück. Einen Gütertausch zwischen den Mönchen von Lorsch und jenen von St. Stephan
de Capella (am Heiligenberg) regelte er in folgender Weise:

URKUNDE 143 (Reg. 3632)
Gütertausch zwischen den Mönchen von Lorsch
und jenen von St. Stephan — und vieles andere

Das ganze Volk der Christgläubigen, der gegenwärtigen und der zukünftigen, wisse,
daß ich, Diemo, von Gottes Gnaden Lorscher Abt, auf verschiedene Ratschläge hin und
mit allgemeiner Zustimmung unserer Mönche, einen Tausch unserer Güter durchgeführt
habe, der für uns, unser Kloster und unsere Mönche vorteilhaft erscheint. Die Mönche
des größeren Klosters, nämlich Lorsch, gaben den Weingarten, welchen sie im Dorf
Hantscuesheim (Handschuhsheim nördl. Heidelberg) hatten, den man im Volksmund
Dalwingart nennt, der bisher durch den Meier jenes Dorfes bestellt wurde und dem Nieß-
brauch der Mönche diente. Als Gegenwert gaben die Mönche des kleineren Klosters, wel-
 
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