Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0216
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
210

den) ohne Einsetzung durch die römische Kirche in jene von Lorsch versetzt worden sei;
wir entsetzen ihn daher der Würde, welche er sich unerlaubterweise angemaßt hat und
entheben ihn der anderen, welche er früher innegehabt, auf Zeit. Im übrigen ist jener
Bruder, welcher als Leiter der Lorscher Abtei eingesetzt ist, bei uns des Verbrechens der
Simonie beschuldigt worden. Wir können und wollen ein derart großes Verbrechen nicht
ohne Untersuchung übersehen. Wenn nun Leute auftreten sollten, welche jenen an geeig-
netem Ort und zu passender Zeit nach dem Kirchenrecht der Simonie anklagen, so befeh-
len wir euch durch vorliegendes Schreiben, daß ihr beide Parteien vor euer Angesicht
rufet, ein eingehendes Verhör über die ganze Angelegenheit durchführet und dieselbe
dadurch einem guten und kanonisch einwandfreien Ende zuführet. Daraufhin soll sich
derselbe Bruder mit fünf Eideshelfern, die dem Ordensstande angehören müssen, von
dem Vorwurf eines solchen Verbrechens reinigen. Wenn ihr hierauf über die Wahl, über
die Art der Wahl und den Wert der (gewählten) Person die Wahrheit gefunden haben
werdet, möget ihr keinesfalls zögern, uns diese bekanntzugeben. Nachdem sie auf diese
Weise besser erkannt ist, werden wir im Auftrage des Herrn das unternehmen, was zur
Ehre Gottes zu geschehen hat. Gegeben im Lateran am 2. Januar (1144).

VERMERK 148

Nach dem inzwischen erfolgten Tode Coelestins ging folgender Brief des Hirsauer
Abtes an Papst Eugen (III., 173. Papst, 1145—1153) bezüglich der Rechtfertigung Folk-
nands:

URKUNDE 148 (Reg. 3637)

(Rechtfertigung des Abtes Folknand)

An unseren Herrn, den wahrhaft apostolischen Papst Eugen wendet sich Folmar, der
unwürdige Diener von Hirsau mit den ihm untergeordneten Mönchen. Sie erweisen den
schuldigen Gehorsam und versichern ihre Beständigkeit in Ergebenheit, Dienstbeflissen-
heit und Gebet. Wie wir aus dem Briefe des Papstes Coelestin, seligen Angedenkens,
ersehen, wurde der Herr F(olknand), der Lorscher Abt, beim apostolischen Stuhl des
Verbrechens der Simonie angeklagt. Zur Untersuchung der Streitsache nach den kanoni-
schen Vorschriften setzte der apostolische Herr selber uns und den (Zisterzienser-)Abt
Adam von Ebera (Ebrach) als Vermittler und Richter ein. Zur Erfüllung dieser Vor-
schrift wurde den Mönchen des (Lorscher) Klosters Tag und Ort bekanntgegeben. An
diesem Termin sollten sie in unserer Gegenwart vorbringen, was sie gegen ihren Abt aus-
zusagen hätten. Dem Abte selbst wurde aufgetragen, sich wegen der gegen ihn erhobenen
Vorwürfe zu verantworten. In dieser Versammlung waren der vorgenannte Abt von
Ebrach und ein anderer Abt desselben (Zisterzienser-)Ordens, als unsere Begleiter zwei
Mönche des Abtes unseres Ordens von Ottenheim (Odenheim nordöstl. Bruchsal) und des
Abtes von Gotesaugia (Gottesau, Bencd.-Kloster hei Karlsruhe), andere Mönche und
Gesandte des Bischofs von Speyer anwesend. Vor ihrem Angesicht und nach ihrem Ver-
hör ergab es sich, daß keiner der Anwesenden ihm (Folknand) etwas vorzuwerfen hatte.
Der Abt selbst konnte sich mit Hilfe von fünf seiner trefflichen Mönche als Eideshelfern
vom Vorwurfe reinigen, entweder durch Geldzahlung oder durch Lehenerteilung seine
Amtsübernahme befleckt zu haben. Uberraschenderweise kam auch am gleichen Tage eine
 
Annotationen