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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0221
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seines Amtes und seiner ehrenhaften Stellung entkleidet werden. Er wisse, daß er vor
dem göttlichen Gericht seiner begangenen Missetat wegen angeklagt sei. Er sei ausge-
schlossen vom Genüsse des allerheiligsten Fleisches und Blutes unseres Herrn Jesu Christi
und erleide beim jüngsten Gerichte strenge Strafe. Mit allen aber, die jenem Kloster
Gerechtigkeit widerfahren lassen, sei der Friede unseres Herrn Jesu Christi, damit sie
schon hier die Frucht ihres guten Werkes genießen und beim strengen Richter die Beloh-
nung des ewigen Friedens finden mögen. Amen, amen, amen. Heiliger Petrus. Heiliger
Paulus. Papst Eugen III. Lebet wohl! Ich, der Bischof Eugen der allgemeinen Kirche, habe
unterschrieben. Ich, der Kardinal-Diakon Octavian der Kirche des Hl. Nikolaus im
(tullianischen) Kerker, habe unterschrieben. Ich, der Kardinal-Diakon Johannes von
Sancta Maria Nova, habe unterschrieben. Gegeben zu Reims durch die Hand des Guido,
des Kardinal-Diakons und Kanzlers der heiligen römischen Kirche, am 29. März, in der
11. Indiktion, im Jahre 1148 nach des Herrn Menschwerdung, im 4. Jahre des Pontifi-
kates unseres Herrn, des Papstes Eugen III.

VERMERK 152
Ferner der Brief ebendesselben zu Gunsten des gleichen Klosters:

URKUNDE 152 (Reg. 3643)

Wiedererstattungsbefehl des Papstes Eugen

Bischof Eugen, Knecht der Knechte Gottes, entbietet seinen ehrwürdigen Brüdern,
den Erzbischöfen und Bischöfen, in deren Sprengein Güter des Klosters Lorsch liegen,
apostolischen Gruß und Segen. Euch, meinen Brüdern, ist nicht unbekannt, mit wie vie-
len Besitztümern das Lorscher Kloster einst begabt und mit wie vielen Ländereien es
durch die hochherzigen Schenkungen der Kaiser überhäuft wurde. Das Maß der Sünden,
zahlreiche Umwälzungen und die Nöte des Reiches haben nun seinen Güterbesitz ver-
mindert. Und so bedarf es in reichlichem Maße euerer Unterstützung. Ihr sollt ihm
helfen, sein Eigentum zu erhalten. Außerdem ist es dringend erforderlich, daß ihr es vor
den drohenden Unbilden in Schutz nehmet. Mit vorliegendem Schreiben befehlen wir
euch nun, daß ihr euere Diözesanen, welche unrechtmäßigerweise Liegenschaften jenes
Klosters zurückhalten, strengstens an die Rückgabe mahnet. Sollten sie dazu nicht bereit
sein, sollt ihr sie der kirchlichen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Gegeben zu Reims am
29. März (1148).

VERMERK 153

Der gottesfürchtige Abt Folknand war in jeder Beziehung für die Bedürfnisse der
Mönche besorgt und legte dies schriftlich fest. Damit sie keinesfalls durch den Verlust
der im Tauschwege abgegebenen und für sie bestimmten Pfründen (Oppenheim, Wieb-
lingen, Gingen) Mangel leiden müßten, machte er ihnen als Ersatz die nachstehend ange-
führten Schenkungen und bestätigte diese schriftlich.

URKUNDE 153 (Reg. 3641)
Folknand trifft Vorsorge für seine Mönche;
er gibt ihnen Neuland und Pflanzland auf dem Hemsberg

Im Namen unseres Herrn, Gottes und Heilandes Jesu Christi. Folknand, Lorscher
Abt, wenn auch nur durch Gottes Barmherzigkeit, an die Gemeinschaft aller Christ-
 
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