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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0233
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227

URKUNDE 160 (Reg. 3652)

Die Neuanlage von Äckern und Wiesen in Viernheim
genehmigt der Bischof von Worms den Mönchen in Schönau

Im Namen unseres allmächtigen Herrn und Gottes. Konrad, von Gottes Gnaden Bi-
schof der Kirche von Worms, an alle Christgläubigen, die kommenden und die lebenden.
Es ist Sache der vorsehenden Fürsorge aller Gottgläubigen, zumal der Bischöfe, die Be-
dürfnisse der Diener Gottes wahrzunehmen, um dadurch desto freimütiger „zu Füßen
unseres Herrn Jesu zu sitzen" (Lüh. 10, 39), „der göttlichen Rede zuzuhören und sich viel
zu schaffen zu machen, um ihm zu dienen" (Lüh. 10, 40). Das ganze Volk aller Christ-
gläubigen wisse daher für jetzt und später, daß wir im Hinblick auf die göttliche Beloh-
nung und bewogen durch die Bitte der Vorsteher unserer Kirche unseren geliebten Brü-
dern in Schönau die Neuanlage von Äckern oder Wiesen im Umfange von vier Tage-
werken im Viernheimer Forst bewilligt haben. Grund und Boden gehören dem Lorscher
Kloster, der königliche Forstbann steht unserer Kirche zu. Mittels vorliegender Urkunde
bestätigen wir, daß wir die Neuanlage gerne erlaubt haben. Auf jeden Fall wollen wir jede
Veranlassung zu Streit und Klage zwischen den Mönchen und unserem Pfarrer für allezeit
ausschließen. Wir haben daher mit Zustimmung des gegenwärtigen Pfarrers und auf den
Rat unserer Mitbrüder beschlossen, daß dreißig Käse im Werte von je einem Denar
Wormser Münze an Stelle des Zehnten, der ja an sich von allen Feldfrüchten und allem
Vieh fällig wäre, dem vorgenannten Pfarrer und seinen Nachfolgern von jenen Brüdern
alljährlich entrichtet werden. Außerdem sind zwei Käse von ähnlichem Werte an die bi-
schöfliche Kammer als Erinnerungsgebühr abzuführen. Im übrigen aber sollen die Mönche
von jeder Art von Zehnten oder von der Belastung mit anderen Abgaben verschont und
unbehelligt bleiben. Und damit das Ansehen unserer Verleihung und Bestimmung für
künftige Zeiten denkwürdiger sei, länger andauere und unverbrüchlich eingehalten werde,
haben wir veranlaßt, daß diese Niederschrift mit dem Abdruck unseres Siegels gefertigt
werde und die Zeugen, in deren Gegenwart die Verhandlung stattfand, haben wir, wie
unten ersichtlich, angeführt. Konrad, Bischof von Worms. Sigehard, Lorscher Abt. Gernod
und Konrad, Kapläne. Orto, Lehrer von Niwhusen (Stift Neuhausen-Worms), Trutwin,
Pfarrer von Winenheim (Weinheim a. d. Bergstr.) und Bertholf, Pfarrer von Besinsheim
(Bensheim a. d. Bergstr.). Rehwin, Lorscher Dekan, Rudolf, Propst von St. Michael
(a. d. Heiligenberg h/Heidelberg), Lanzo, Propst von St. Peter (zu Altenmünster), David
und Gerung, Mönche. Von den Edelmännern: Gerhard und Bertholf und Gottfried von
Scowenburc (Schauenburg über Dossenheim nördl. Heidelberg), Otto Sporo, Marquard
von Heinveit (Hainfeld südwestl. Neustadt a. d. H.). Geschehen zu Lobedenburc (Laden-
burg) am 13. Juni im Jahre 1168 nach des Herrn Menschwerdung, in der 1. Indiktion, im
16. Jahre der Regierung des ruhmreichen Kaisers Friedrich, im . . . Jahre des Pontifikates
unseres Herrn, des Bischofs Konrad von Worms. Mögen wir glücklich sein in Christo.
Amen.

VERMERK 161

Ein ähnliches Werk der Nächstenliebe wendete er (Heinrich) den Dienerinnen Christi
(Praemonstratenserinnen) in Gommersheim (südöstl. Alzey) mit folgender Schenkung zu:
 
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