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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0243
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237

VERMERK 164 a

Unaufhaltsamer Abstieg des Lorscher Klosters
sowohl in geistlichen als auch in weltlichen Belangen

Von jener Zeit an ging es mit dem Lorscher Kloster vollkommen bergab, und mit dem
Propheten Joel (2, 25) konnte man sagen: „Heuschrecken, Käfer, Geschmeiß und Raupen
fressen ohne Unterlaß daran." Sowohl das geistliche als auch das zeitliche Leben gingen
zugrunde: „Von der Fußsohle bis zum Scheitel war nichts Gesundes mehr daran" (Hiob
2, 7 und Jesaias 1, 6).

VERMERK 164 b

Auf Heinrich folgte Sigehart (1167— um 1200) aus dem Kloster Hirsau, ein Mann
von adeliger Abstammung, aber keineswegs unter denselben glücklichen Auspizien wie
sein Vorgänger. Er war verwandt mit Erzbischof Konrad von Mainz, damals sabinensi-
scher Kardinalbischof und stellvertretender Erzbischof von Salzburg, dessen Bruder
Pfalzgraf Otto (von Wittelsbach) zum Herzog von Bayern ernannt worden war. Diese
beiden Verwandten erwirkten für Sigehart beim apostolischen Stuhl von Papst Alexan-
der III. (176. Papst, 7. IX. 1159—30. VIII. 1181) eine Urkunde, abgesandt vom Allge-
meinen (Lateranischen) Konzil, welches zu Rom unter dem genannten Papste (1179) ab-
gehalten wurde. Auch das Tragen der Mitra und des Hirtenringes und der anderen
(bischöflichen) Insignien bewilligte der genannte Papst demselben Abte und seinen Nach-
folgern auf ewige Zeiten und bekräftigte dies in einem Schriftstück, wie man unten sehen
kann:

URKUNDE 164 (Reg. 3653)

Privilegien des Papstes Alexander III.

Bischof Alexander, Knecht der Knechte Gottes, an den geliebten Sohn Sigehard, den
Abt des Klosters vom Hl. Nazarius zu Lorsch und an seine Mönche, die gegenwärtigen
und die zukünftigen, die ihr Leben nach den Ordensregeln auf ewig gelobt haben. Sooft
etwas von uns erbeten wird, was der Gottesfurcht und der Ehrenhaftigkeit entspricht,
geziemt es uns, dies freudigen Herzens zu gewähren und den Wünschen der Bitt-
steller entsprechende Zustimmung angedeihen zu lassen. Darum, geliebte Söhne im Herrn,
erfüllen wir gerne euere gerechten Forderungen und nehmen das vorgenannte Kloster, in
dem ihr euch dem Dienste Gottes widmet, in den Schutz des Hl. Petrus und in unseren
Schutz und teilen euch dies durch das Privileg des vorliegenden Schriftstückes mit. Na-
mentlich bestimmen wir, daß der Mönchsorden, der nach dem Willen Gottes und nach der
Regel des Hl. Benedikt in euerem Kloster errichtet ist, dort auf ewige Zeiten unverletzlich
bewahrt bleibe. Darüber hinaus sollen alle Besitzungen, alle Güter, welche das Kloster in
der Gegenwart nach bürgerlichem und kirchlichem Recht besitzt oder in Zukunft durch
Schenkung der Päpste, durch Zuwendung von Königen und Fürsten, durch Opfergaben
der Gläubigen oder auf andere einwandfreie Weise mit der Gnade des Herrn wird er-
werben können, euch und eueren Nachkommen beständig und unverbrüchlich verbleiben.
Von diesen (Gütern) wollen wir einige namentlich anführen: Da wäre zunächst die Ort-
schaft selbst, in der das vorerwähnte Kloster errichtet ist, sowie all sein Zubehör, dann das
alte Kloster mit Zubehör (St. Peter zu Altenmünster), Abrinsberc (Michaelskloster auf
 
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