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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0040
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URKUNDE 221 (27. Juni 779 — Reg. 1536)

Schenkung des Priesters Altram in Alsbach, erfolgt im 11. Regierungsjähre unseres
Herrn, Karls des Großen, des ruhmreichsten Kaisers (richtig: Königs),

unter Abt Helmerich

In Christi Namen mache ich, der Priester Altram, zum Heile meiner Seele und aus
Liebe zum Hl. Nazarius eine Schenkung an sein Kloster, welches ~La.m(esbam = Lorsch)
genannt wird. In demselben ruht der hochgeschätzte Leib des Märtyrers und strahlt in
außerordentlicher Weise im Glänze seiner Wunder und Zeichen. Ich will, daß meine
Schenkung von ewiger Dauer sei. Meine Gabe ist das, was mir Herr Helmerich, der Abt,
und seine Mönche im Ort

Altdolfesbach (Alsbach a. d. Bergstr. s. Darmstadt) zu Lehen gegeben haben. Alles
das, was in meiner Macht steht, in dem anliegenden Walde zu erarbeiten, zu roden, zu
bauen oder zu beschaffen, sei es Groß- oder Kleinvieh, seien es männliche oder weibliche
Leibeigene, seien es bewegliche oder unbewegliche Güter, schenke ich. Alles und in allen
seinen Teilen, mit jeglichem neu aufgerichtetem Bauwerk, alles ganz und unvermindert,
übergebe und übertrage ich zu ewigem Besitztum — und alles übrige (wie oben) — bis:
Geschehen im Kloster Lzm( esham - Lorsch) am 27. Juni (779). Namenszeichen des Prie-
sters Altram, der diese Schenkung machte. Handzeichen der (Zeugen)
Graf Heimirich, Widrat,
Guntram, Walram
Berino, und
Albrath, Zeizo.

Ich, Samuel, habe auf Ersuchen (diese Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 222 (25. März 804 — Reg. 2799)

Schenkung des Badugis in Bettenheim, im 36. Regierungsjahre Karls des Großen,
unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers, unter Abt Richbod

Ich, Badugis, mache in Gottes Namen und zu meinem Seelenheile dem heiligen Mär-
tyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster ~Lzur(esham — Lorsch) ruht, dem der
verehrungswürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht, eine Vergabung. Es ist mein Wunsch,
daß diese ewigen Bestand habe, und ich bekräftige, daß sie aus vollkommen freiem
Willen erfolgt. Zur Übergabe gelangen meine Güter in

Betthenheim (Bettenheim, abgegangene Ortschaft um Zwingenberg a. d. Bergstr.?) in
pago rinensi (im Oberrheingau), und zwar ein Hofreiten-Anteil und ein Weinberg. Dieser
stößt auf der einen Seite an die Liegenschaft des Hl. Nazarius (Lorscher Kloster-Besitz),
auf der anderen (an ein Grundstück, welches) dem Wolfleoz gehört. Vom gegenwärtigen
Tage an übergebe und übertrage ich diese Güter aus meinem gesetzlichen Besitz in das
Eigentums- und Herrenrecht des vorgenannten Märtyrers. In Gottes Namen soll er es auf
immerdar in der Weise innehaben, da es von heute an und späterhin jener heiligen
Stätte zu Nutz und Frommen diene. Und damit diese Schenkung für alle Zeit gesichert
und beständig bleibe, erfolgt hier die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im
Kloster La.m(esham = Lorsch) am 25. März (804). Handzeichen des Badugis, der diese
Schenkung gewährte. Handzeichen der (Zeugen)
 
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