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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0045
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steht. Wir wünschen, daß unsere Gabe für alle Zeiten bestehen bleibe und bestätigen, daß
sie durchaus freiwillig erfolgt. Wir schenken unseren Grundbesitz in pago rinensi (im
Oberrheingau), und zwar in

Eberstat (Darmstadt-Eberstadt), nämlich alles, was wir, wie allgemein bekannt,
dort haben. Wir übergeben Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasser-
stellen und Wasserläufe. Wir übergeben und übertragen alles zusammen vom gegenwär-
tigen Tage an aus unserem Besitz- in das Herrenrecht des Hl. Nazarius. In Gottes Na-
men soll es sein ewiges Besitztum bleiben. Von heute an soll es jener heiligen Stätte be-
ziehungsweise den Vorstehern derselben jederzeit zum Nutzen und zur Ertragsmehrung
dienen. Laut vorliegender Fertigung geschehen im Kloster La.ur(esham = Lorsch) am
1. September (782). Handzeichen von Walther und seiner Ehefrau Williswind, welche
diese Schenkung erstellt haben. Handzeichen der (Zeugen) Riphwin und Stahal. Ich,
Donadeus, habe dies geschrieben.

URKUNDE 231 (in der Zeit zwischen 766 und 768 — Reg. 348)
Schenkung des Stahal in Bensheim, geschehen unter König Pippin und Abt Gundeland

Ich, Stalo*, schenke im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine
Wiese und zwei Joch Ackerland. Mit Wirkung vom heutigen Tage an übergebe ich dies
mein vorgenanntes Besitztum in der

Basinsheimer marcha (Bensheimer Gemarkung a. d. Bergstraße) aus meinem Eigen-
tumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, dessen Leib im Kloster
Laur(esham — Lorsch) ruht, welches in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegen ist. Die
Übereignung erfolgt in der Weise, daß diese Güter vom heutigen Tage an jener heiligen
Stätte beziehungsweise ihren Amtsträgern jederzeit zum Nutzen gereichen. Urkund
dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch zur Zeit des Abtes
Gundeland und während der Regierung des Königs Pippin. Handzeichen des Stahal, wel-
cher beantragt hat, daß diese Schenkung niedergelegt und bestätigt werde. Samuel hat
(diese Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 232 (20. April 765 — Reg. 3)

Schenkung des Uodo, des Sohnes des Lando, im gleichen Dorf, im 14. Regierungsjahre
des Königs Pippin, unter dem heiligen Abte Ruotgang*

Ich, Uodo, Sohn des verewigten Lando, mache eine Stiftung im Namen Christi, im
Hinblick auf Gott, zum Heile meiner Seele und auch um der ewigen Vergeltung willen,

* Stal (Stalo, Stahal oder Stalan) war ein Bruder von Riphwin und Giselhelm. Ihre Eltern sind
Lüther oder Lütwin und die deo sacrata (die Gottgeweihte) Massa. Stal urkundet zwischen 765
und 789.

* Die Abschrift der Urkunde, unter Voranstellung deren Inhaltsangabe, erfolgte erst um das Jahr
1175, zu einer Zeit also, da Ruotgang bereits als kanonisierter Heiliger verehrt wurde. — Carta
232 (mit der ersten urkundlichen Erwähnung von Bensheim) ist die drittälteste von allen 3836 Ur-
kunden des Lorscher Codex. — Der Lorscher Hausheilige Nazarius wird noch nicht erwähnt, denn
die Ausstellung dieser frühen Urkunde erfolgte noch vor der Ankunft der Mätyrer-Reliquien in
Lorsch (11. Juli 765). Udo befand sich im April 765 am Hofe des Erzbischofs Rudgang in Metz. —
Glöckner wirft hier die Frage auf: „Holen die Bensheimer den Leib des Märtyrers?"
 
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