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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0053
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ist, eine milde Gabe. Wir übergeben und übertragen mein (unser) Gut in pago Rinahgowe
(im Oberrheingau), nämlich jenes Wiesland, welches der Wiese des Hl. Nazarius zunächst
liegt, in der Weise, daß es, gestützt auf vertragliche Fertigung, vom heutigen Tage an und
später jener heiligen Stätte beziehungsweise den Sachwaltern derselben jederzeit zur
Mehrung ihres Nutzens diene. Geschehen im Kloster Laurfes/wm - Lorsch) am 27. Juni
(778) und zu der Zeit, wie sie oben angegeben ist. Handzeichen von Riphwin und
Giselhelm, welche diese Schenkung machten. Ich, Grimar, habe auf Ersuchen (diese Ur-
kunde) geschrieben.

URKUNDE 247

(in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 768 und dem 8. Oktober 769 — Reg. 440)

Verkauf des vorgenannten Riphwin in Bensheim, durchgeführt im 1. Regierungsjahre
Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland

Ich, Riphwin, bestätigte, daß ich euch vier Joch Ackerland in der
Basinsheimer marcha (Bensheimer Gemarkung a. d. Bergstr.) verkauft habe. Als Ge-
genwert erhielt ich von euch nach unserem gegenseitigen Ermessen und unserer Über-
einkunft ein Pferd. Das genannte Land habe ich eurem Beauftragten gleichzeitig zur
Besitzergreifung angewiesen. Die einzelnen örtlichkeiten habe ich hinsichtlich ihrer Lage
genau bezeichnet. Ihr sollt vom heutigen Tage an das Recht haben, sie innezuhaben, zu
behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zu verfahren, wie ihr wollt, und
dieselben nach Gutdünken zu nutzen. Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings in
keiner Weise glaube — und alles übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Laur(<?5-
ham — Lorsch) an dem Tage und zu der Zeit, wie oben vermerkt. Handzeichen von Riph-
win und Giselhelm, welche diesen Verkauf getätigt haben. Handzeichen von Racchio und
Cilward. Ich, Samuel, bin gebeten worden, die Niederschrift zu machen.

URKUNDE 248 (17. März 772 — Reg. 737)

Schenkung des Priesters Altram und des Autbert in der gleichen Gemarkung, im
4. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichsten Kaisers
(richtig: Königs), unter Abt Gundeland

In Christi Namen am 17. März, im 4. Regierungsjahre des Königs Karl, unseres
Herrn. Wir, Altram, der Priester, und Autbert, mein Bruder, machen eine Stiftung. Sie
erfolgt im Hinblick auf Gott, zu unserem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung
willen, damit wir es verdienen, Nachlaß unserer Sünden zu erlangen. Durch diese Über-
gabe-Urkunde machen wir der Kirche des Hl. Petrus oder des Hl. Nazarius, dessen Leib
in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht,
beziehungsweise jenen Dienern Gottes, welche sich dort unter der Leitung des verehrungs-
würdigen Herrn Gundeland, ihres Abtes, dem Gottesdienst geweiht haben, eine Schen-
kung. Es ist unser Wunsch, daß diese Vergabung für ewige Zeiten gelte und wir bestä-
tigen ausdrücklich, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Schenkungsgegenstände
sind die einzelnen Teile unseres Güterbesitzes im Oberrheingau, in

Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.), super rivulo Lütra (am Lauterbach), nämlich
Hofreiten, Felder, Äcker, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser,
 
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