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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0054
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Stallungen und eine Basilika, welche dort zu Ehren des Hl. Michael errichtet ist, und
alle dazugehörigen Liegenschaften, Mühlen, stehende und fließende Gewässer, Pflanzland
und Brachland, alles und in allen seinen Teilen, in seiner vollkommen unberührten
Gesamtheit, mag es nun durch Kauf oder sonstwie in unseren Besitz gelangt sein. Alles,
was dort unser anerkanntes Eigengut ist, übereignen, übergeben und übertragen wir vom
heutigen Tage an aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des
Hl. Nazarius in der Weise, daß ihr mit Wirkung von diesem Tage das Recht haben sollt,
diese Güter innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie nach
euerem Willen damit zu verfahren. In allem sollt ihr freie und unbestrittene Vollmacht
haben. Wenn aber einer, was wir allerdings keineswegs glauben, wenn wir selber oder
einer unserer Erben oder Nacherben oder sonstwie ein mißgünstiger Außenseiter gegen
diese von uns gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte oder dieselbe brechen
oder verfälschen möchte, so soll er gebüßt werden. Er soll jener heiligen Stätte beziehungs-
weise den Sachwaltern derselben unter Beteiligung der königlichen Kammer den doppel-
ten Betrag von (je) vier Unzen Gold und fünf Mark Silber als Strafe entrichten, und was
er vorbringt, sei für die Beurteilung gegenstandslos. Auf Grund der vertraglichen Ferti-
gung soll diese gegenwärtige Schenkung jederzeit festen und unverbrüchlichen Bestand
haben. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lauresham (Lorsch), an dem
Tage und zu der Zeit, wie oben angeführt. Namenszeichen des Priesters Altram und
seines Bruders Autbert, welche diese Schenkung feststellen und bekräftigen ließen. Hand-
zeichen der (Zeugen)

Gaugraf Heimrich, Gerwig

Heriman, und

Berthelm, Ruoding.
Auf Ersuchen von Altram und Autbert habe ich, Samuel, diese Schenkung schriftlich
niedergelegt.

Schenkung des Walefrid und der Ruotniu im 7. Regierungsjahre Karls des Großen,
unseres Herrn, des glorreichen Kaisers (richtig: Königs), unter Abt Gundeland

Wir, Welafrid und meine Gemahlin Ruotniu, übergeben in Christi Namen dem
heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, zum Heile unserer
Seelen unsere Güter in

Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.). Diese sind: ein Rodstück, landwirtschaftliche
Bauten, Hofreiten, Felder, Weiden, Wiesen, Wege, Weinberge, Wohnhäuser, Wasser-
stellen und Wasserläufe und überhaupt alles, was wir bekanntermaßen dort besitzen.
Wir übereignen und übertragen alles in seiner ungeschmälerten Gesamtheit zu ewigem
Besitztum vom heutigen Tage an — und alles übrige (wie oben) — bis: Geschehen im
Kloster Lorsch am 12. Juni (775). Handzeichen von Welafrid und seiner Gattin Ruotniu,
welche gebeten haben, daß diese Schenkung festgestellt und bestätigt werde. Handzeichen
der (Zeugen)

URKUNDE 249 (12. Juni 775

Reg. 1187)

Guntram,
Albert,

Folcrad,
Willo,
 
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