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Giselhelm, Irminulf
Riphwin, und
Stahal (die drei Brüder), Uodo.
URKUNDE 250 (22. August 773 — Reg. 949)
Schenkung des Geistlichen Lantpert, welche dieser in demselben Dorf im 5.
Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland machte
In Christi Namen schenke ich, Lampert, zu meinem Seelenheile dem heiligen Mär-
tyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, mein Eigentum in
Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.), nämlich eine Hof reite und alles das, was dazuge-
hört, vom gegenwärtigen Tag an, und übergebe alles als ewiges Besitztum — und alles
übrige wie oben. — Wenn aber künftig jemand, was ich keineswegs glaube — und das
übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 22. August (773). Namenszeichen
des Geistlichen Lampert, der diese Schenkung machte. Namenszeichen des Samuel, welcher
auf Anforderung diese Schenkung schriftlich festgehalten hat.
URKUNDE 251 (6. Dezember 772 — Reg. 846)
Es folgt die Schenkung des Lampert, des Sohnes des Hado und der Regenlind, der
Mutter Lamperts, im gleichen Dorf und im gleichen Jahr
Ich, Lampert, Sohn des verstorbenen Hado, und meine Mutter Regenlint, machen
eine Stiftung. Sie gelte in gleicher Weise dem Heil unserer Seelen und der Belohnung
in der Ewigkeit. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib
im Kloster Lorsch ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Wir schenken unser Eigentum im Dorf
Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.), nämlich Hofreiten, Äcker, Felder, Wiesen, Wei-
den, Weg und Steg, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Landwirtschaftsbauten, Umschwung,
stehende und fließende Gewässer. Wir schenken überhaupt alles, was wir in Bensheim
bisher besaßen, mit Gültigkeit vom heutigen Tag an. Ausgenommen sind jene beiden
Neurodungen, von denen die eine an der Lutra (Lauter) liegt, die andere in Luderbach
(Lauterbach: abgegangenes Dörfchen bei Bensheim). In ähnlicher Weise vergaben wir
im pagus lubdoninsis (Ladengau) und zwar in
Vitenheim (Mannheim-Feudenheim),
Suabeheim ((Schwabenheim a. Neckar, nw. Heidelberg) und in
Dossenheim (n. Heidelberg) Hofreiten, Felder, Äcker, Wiesen, Weiden, die durch-
gehenden Wege, Wälder, Weingärten, Wohnhäuser und anderweitige Gebäude, Wasser-
stellen und Wasserläufe und 17 Leibeigene. In seiner Gesamtheit soll alles vom heutigen
Tag an aus unserem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius
übergehen. Wir übertragen und übereignen alles zu ewigem Besitztum. — Alles übrige
wie oben — Geschehen im Kloster Lorsch, am 6. Dezember (772). Zeitangabe wieder wie
oben! — Handzeichen des Lampert und seiner Mutter Regenlind, welche beide diese
Schenkung gemacht haben. Namenszeichen des Priesters Heilrad und des Priesters Aut-
taccher (Odoaker, Ottokar, Oddaccer, Ottakker clericus lt. Urk. Nr. 776 vom 23. IV.
771). Ich, Samuel, habe auf Ersuchen diese Schenkungsurkunde geschrieben.
Giselhelm, Irminulf
Riphwin, und
Stahal (die drei Brüder), Uodo.
URKUNDE 250 (22. August 773 — Reg. 949)
Schenkung des Geistlichen Lantpert, welche dieser in demselben Dorf im 5.
Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland machte
In Christi Namen schenke ich, Lampert, zu meinem Seelenheile dem heiligen Mär-
tyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, mein Eigentum in
Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.), nämlich eine Hof reite und alles das, was dazuge-
hört, vom gegenwärtigen Tag an, und übergebe alles als ewiges Besitztum — und alles
übrige wie oben. — Wenn aber künftig jemand, was ich keineswegs glaube — und das
übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 22. August (773). Namenszeichen
des Geistlichen Lampert, der diese Schenkung machte. Namenszeichen des Samuel, welcher
auf Anforderung diese Schenkung schriftlich festgehalten hat.
URKUNDE 251 (6. Dezember 772 — Reg. 846)
Es folgt die Schenkung des Lampert, des Sohnes des Hado und der Regenlind, der
Mutter Lamperts, im gleichen Dorf und im gleichen Jahr
Ich, Lampert, Sohn des verstorbenen Hado, und meine Mutter Regenlint, machen
eine Stiftung. Sie gelte in gleicher Weise dem Heil unserer Seelen und der Belohnung
in der Ewigkeit. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib
im Kloster Lorsch ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Wir schenken unser Eigentum im Dorf
Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.), nämlich Hofreiten, Äcker, Felder, Wiesen, Wei-
den, Weg und Steg, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Landwirtschaftsbauten, Umschwung,
stehende und fließende Gewässer. Wir schenken überhaupt alles, was wir in Bensheim
bisher besaßen, mit Gültigkeit vom heutigen Tag an. Ausgenommen sind jene beiden
Neurodungen, von denen die eine an der Lutra (Lauter) liegt, die andere in Luderbach
(Lauterbach: abgegangenes Dörfchen bei Bensheim). In ähnlicher Weise vergaben wir
im pagus lubdoninsis (Ladengau) und zwar in
Vitenheim (Mannheim-Feudenheim),
Suabeheim ((Schwabenheim a. Neckar, nw. Heidelberg) und in
Dossenheim (n. Heidelberg) Hofreiten, Felder, Äcker, Wiesen, Weiden, die durch-
gehenden Wege, Wälder, Weingärten, Wohnhäuser und anderweitige Gebäude, Wasser-
stellen und Wasserläufe und 17 Leibeigene. In seiner Gesamtheit soll alles vom heutigen
Tag an aus unserem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius
übergehen. Wir übertragen und übereignen alles zu ewigem Besitztum. — Alles übrige
wie oben — Geschehen im Kloster Lorsch, am 6. Dezember (772). Zeitangabe wieder wie
oben! — Handzeichen des Lampert und seiner Mutter Regenlind, welche beide diese
Schenkung gemacht haben. Namenszeichen des Priesters Heilrad und des Priesters Aut-
taccher (Odoaker, Ottokar, Oddaccer, Ottakker clericus lt. Urk. Nr. 776 vom 23. IV.
771). Ich, Samuel, habe auf Ersuchen diese Schenkungsurkunde geschrieben.