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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0056
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URKUNDE 252 (3. Mai 767 — Reg. 145)

Schenkung von Stal und Riphwin in Bensheim im 15. Regierungsjahre des Herrn und

Königs Pippin, unter Abt Gundeland

In Christi Namen machen wir, Stahal und mein Bruder Riphwin, dem heiligen Mär-
tyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gunde-
land als Abt vorsteht, eine Stiftung. Wir schenken jenes Neuland, welches in jenem
Winkel liegt, in dem der Meerbach (siehe Urk. Nr. 242) in die Wisscoz (Weschnitz) mün-
det. Die genaue örtlichkeit ist früher bereits bezeichnet worden. Wir übergeben und über-
tragen jenes ganze Gebiet mit der Rodung, welches uns unser Vater Lütwin hinterlassen
hat, in der Absicht, daß es vom heutigen Tage an jener heiligen Stätte beziehungsweise
den Verwaltern derselben jederzeit zum Nutzen diene. Urkund dessen die untenstehende
Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 3. Mai (767). Handzeichen von Stal, Gisel-
helm und Riphwin, welche diese Schenkung machten. Ich, Samuel, habe (diese Urkunde)
auf Ersuchen geschrieben.

URKUNDE 253 (1. Mai 773 — Reg. 871)

Schenkung der Teutlindis im nämlichen Dorf im 5. Jahre des Herrn und Kaisers
(richtig: Königs) Karl, unter Abt Gundeland

In Christi Namen mache ich, die Sünderin Dietlint, im Hinblick auf Gott, die Ver-
zeihung meiner Sünden, die Wiedervergeltung in der Ewigkeit und auch zum Seelenheile
meines Sohnes Cilward eine fromme Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes Na-
zarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht. Ich schenke alles das, was er (Cilward) als
rechtmäßiger Besitzer mir im Oberrheingau, in

Basinsheim (Bensheim a. d. Bergstr.) übergeben hat, und das bekanntermaßen Zil-
ward selbst besessen hatte, und außerdem das, was mir als gesetzliches Erbteil nach
meinem Ehemann Altwin zukam, alles das, was in jenem Gebiet teils durch Kauf, teils
durch anderweitigen Erwerb in meinen Besitz kam. Geschenkt seien Häuser, Felder,
Ländereien, Wiesen, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leib-
eigene, Hütten, Unterkünfte, alles, was dazugehört oder anliegt, stehende und fließende
Gewässer, Mühlen, Vieh beiderlei Geschlechtes und jeder Größe, bewegliche und unbe-
wegliche Güter, alles und in allen seinen Teilen, ganz und ungeteilt. Ich übergebe und
übertrage dies alles in Gottes Namen vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Handrecht
in das Besitz- und Herrenrecht des heiligen Märtyrers Nazarius als ewiges Eigentum —
und das übrige alles wie oben —. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster
Lorsch am 1. Mai (773). Handzeichen von Teutlinda, welche diese Schenkung machte,
und von den (Zeugen)

Welfrid, Riphwin,
Uodo, Rechio und

Stahal, Sigefrid.

Ich, Samuel, habe dies auf Wunsch geschrieben.
 
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