Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0072
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
70

URKUNDE 280 (23. Mai zwischen 766 und 768 — Reg. 344)
Schenkung des Hildibert im gleichen Dorf

Zur Zeit des nämlichen Fürsten (Pippins III.) mache ich, Hildibert, im Namen Christi
und zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im
Kloster Lorsch ruht, eine Vergabung. Ich schenke mein Gut in pago lubodoninse (im
Ladengau) und zwar im Dorf

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschubsheim), nämlich einen Weinberg. Ich über-
gebe und übertrage ihn vom gegenwärtigen Tage an als ewiges Eigentum. Jederzeit soll
er, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, jener heiligen Stätte als Ertragsmehrung
nützen. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. Mai. Handzeichen des Hildiberath, auf
dessen Antrag diese Schenkungsurkunde erstellt wurde. Handzeichen von Hildifrit, Lant-
balt und Nanther. Ich, Samuel, dazu aufgefordert, habe diese Schenkungsurkunde ge-
schrieben.

URKUNDE 281 (22. Juli 765 — Reg. 5)

Schenkung des Sigwin in Handschuhsheim im 13. Regierungsjahre unseres Herrn
und Königs Pippin, unter Erzbischof und Abt Rutgang

Ich, Sigewin, mache im Namen Gottes, zu meinem Seelenheil und um der ewigen
Wiedervergeltung willen durch diese meine schriftliche Erklärung der Kirche meines be-
sonderen Patrons, des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, in dem
mein Herr und Vater, der apostolische Herr Ruotgang, Abt ist, eine Vergabung. Ich
schenke mein Weingut in pago lobodoninse (im Ladengau), in dem am Neckar gelegenen

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) unter der Bedingung, daß es die
Mönche jenes Klosters von diesem Tage an innehaben, behalten und besitzen sollen. Im
übrigen sollen sie in allen Belangen die freie und durchaus uneingeschränkte Gewalt
haben, damit zu machen, was sie wollen. Wenn aber künftig einer, was ich zwar nicht
annehmen möchte, wenn ich selbst, was ferne sei, oder einer meiner Erben oder Nach-
erben oder sonst ein gegnerischer Außenseiter gegen diese Schenkung anzukämpfen ver-
suchen sollte oder sie brechen wollte, so wird er den Zorn des allmächtigen Gottes auf
sich herabziehen. Außerdem entrichte er als Buße an die hochgeweihten Mönche jenes
Klosters ein Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber, und die Einwendungen, die er vor-
bringt, seien für die Beurteilung gegenstandslos. Diese gegenwärtige Schenkung aber soll
jederzeit fest und beständig verbleiben. Geschlossen und gefertigt. In Gegenwart von
Zeugen geschehen in Lobodone castro (in der Ladenburg) am 22. Juli (765). Handzeichen
von Sigewin, welcher gebeten hat, daß diese Willenserklärung schriftlich festgestellt und
bestätigt werde. Handzeichen der (Zeugen)

Dorfe

Graf Warin,

Waning,

Nanding,

Haribert

Waldolf,
Ascricho,
Agrimo,
Ruothtau,

und
Harirad.
Donadeus als Schreiber.
 
Annotationen