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und fließende Gewässer, ab- und zuführende Wege, alle Hauseinrichtungen, groß und
klein, alles Vieh, männlich und weiblich, kurz alles in seiner unverminderten Gesamtheit.
Vom heutigen Tage an übergebe und übertrage ich es zu meinem Seelenheile, damit die
Sachwalter jener Stätte mit all dem machen können, wie es dem Nutzen jener Kirche dient.
Sie sollen freie Vollmacht haben, darüber nach Gutdünken zu verfügen. Wenn aber jemand
— ich glaube zwar, daß dieser Fall nicht eintreten werde — gegen diese von mir gemachte
Schenkung anzukämpfen versuchen sollte, so berufen wir uns auf die ordentliche Gerichts-
barkeit. Der Kläger aber entrichte als Buße sechs Unzen Gold und fünf Pfund Silber. Vor-
liegende Schenkung aber soll jederzeit unverletzt bestehen bleiben. Es erfolgt hiermit die
Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Juni (774). Hand-
zeichen von Ruotbert, der diese Schenkung beglaubigen ließ. Handzeichen der (Zeugen)
Wacco, Hildebald,
Hugbert, Erkanfrid Ich, Folcrad,
Sigefrid, und war der
Erkanbald, Ermenfrid. beauftragte Schreiber.
URKUNDE 320 (5. Juli 774 — Reg. 1053)
Schenkung der Regindrud in demselben Dorf im 6. Regierungsjahr unseres Herrn,
des Königs Karl I., unter Abt Gundeland
In Christi Namen reiche ich, Regindrud, zu meinem und meines Mannes Amanold
Seelenheil aus meiner Besitzerhand dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine fromme
Gabe. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegenen Kloster Laur( esham = Lorsch). Meine Spende gilt in gleicher
Weise auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort Tag und Nacht ihren Dienst ver-
richten, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille,
daß meine Spende von ewiger Dauer sei. Ich schenke mein Besitztum in pago lobodfonensi
= im Ladengau), nämlich alles das, was ich in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) besitze, sei es an Ackerland, sei es an
Höfen. In gleicher Weise gebe ich auch den Weingarten neben der Kirche, welche zu
Ehren des Hl. Nazarius errichtet ist; außerdem schenke ich in der gleichen Gemarkung
zum Seelenheile meiner Tochter Theuda einen Morgen Land und einen Hofanteil. Ich
übergebe und übertrage dies alles in Gottes Namen vom gegenwärtigen Tage an zu
ewigem Eigentum. Von diesem Tage an sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen,
was ihr wollt. Wenn aber einer, obzwar ich nicht glaube, daß dieses Ereignis eintreten
werde — und das übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch
am 5. Juli (774). Handzeichen von Regindrud, auf deren Veranlassung diese Schenkung
festgestellt und in rechtliche Form gebracht wurde. Handzeichen des Lüthelm und der
übrigen (Zeugen), die in der vorigen Schenkungsurkunde unterschrieben sind.
URKUNDE 321 (28. Dezember 774 — Reg. 1131)
Schenkung von Uogo und seiner Gattin Cremild im gleichen Dorf am 28. Dezember
Im 7. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, überreichen wir, Ugo und
meine Gattin Cremilt, zum Seelenheil unserer Tochter Berthrud dem heiligen Märtyrer
und fließende Gewässer, ab- und zuführende Wege, alle Hauseinrichtungen, groß und
klein, alles Vieh, männlich und weiblich, kurz alles in seiner unverminderten Gesamtheit.
Vom heutigen Tage an übergebe und übertrage ich es zu meinem Seelenheile, damit die
Sachwalter jener Stätte mit all dem machen können, wie es dem Nutzen jener Kirche dient.
Sie sollen freie Vollmacht haben, darüber nach Gutdünken zu verfügen. Wenn aber jemand
— ich glaube zwar, daß dieser Fall nicht eintreten werde — gegen diese von mir gemachte
Schenkung anzukämpfen versuchen sollte, so berufen wir uns auf die ordentliche Gerichts-
barkeit. Der Kläger aber entrichte als Buße sechs Unzen Gold und fünf Pfund Silber. Vor-
liegende Schenkung aber soll jederzeit unverletzt bestehen bleiben. Es erfolgt hiermit die
Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Juni (774). Hand-
zeichen von Ruotbert, der diese Schenkung beglaubigen ließ. Handzeichen der (Zeugen)
Wacco, Hildebald,
Hugbert, Erkanfrid Ich, Folcrad,
Sigefrid, und war der
Erkanbald, Ermenfrid. beauftragte Schreiber.
URKUNDE 320 (5. Juli 774 — Reg. 1053)
Schenkung der Regindrud in demselben Dorf im 6. Regierungsjahr unseres Herrn,
des Königs Karl I., unter Abt Gundeland
In Christi Namen reiche ich, Regindrud, zu meinem und meines Mannes Amanold
Seelenheil aus meiner Besitzerhand dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine fromme
Gabe. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegenen Kloster Laur( esham = Lorsch). Meine Spende gilt in gleicher
Weise auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort Tag und Nacht ihren Dienst ver-
richten, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille,
daß meine Spende von ewiger Dauer sei. Ich schenke mein Besitztum in pago lobodfonensi
= im Ladengau), nämlich alles das, was ich in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) besitze, sei es an Ackerland, sei es an
Höfen. In gleicher Weise gebe ich auch den Weingarten neben der Kirche, welche zu
Ehren des Hl. Nazarius errichtet ist; außerdem schenke ich in der gleichen Gemarkung
zum Seelenheile meiner Tochter Theuda einen Morgen Land und einen Hofanteil. Ich
übergebe und übertrage dies alles in Gottes Namen vom gegenwärtigen Tage an zu
ewigem Eigentum. Von diesem Tage an sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen,
was ihr wollt. Wenn aber einer, obzwar ich nicht glaube, daß dieses Ereignis eintreten
werde — und das übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch
am 5. Juli (774). Handzeichen von Regindrud, auf deren Veranlassung diese Schenkung
festgestellt und in rechtliche Form gebracht wurde. Handzeichen des Lüthelm und der
übrigen (Zeugen), die in der vorigen Schenkungsurkunde unterschrieben sind.
URKUNDE 321 (28. Dezember 774 — Reg. 1131)
Schenkung von Uogo und seiner Gattin Cremild im gleichen Dorf am 28. Dezember
Im 7. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, überreichen wir, Ugo und
meine Gattin Cremilt, zum Seelenheil unserer Tochter Berthrud dem heiligen Märtyrer