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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0093
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URKUNDE 323 (23. Juni 778 — Reg. 1430)
Schenkung von Nithard und Richgard im gleichen Dorf am 23. Juni, im
10. Regierungsjahr unseres Herrn Karl, des großen Königs

In Christi Namen bringen wir, Nithard und meine Gattin Richgart, dem heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe dar. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago
rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham
= Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Vergabung,
von der ich wünsche, daß sie in Ewigkeit erhalten bleibe, ist unser Besitztum in lobo-
duninse (im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich ein Fünftel von einem Wein-
berg, der bisher als (ganzer) Weinberg galt, obwohl er es eigentlich nicht ist. Wir über-
geben und übertragen ihn vom gegenwärtigen Tage an und für später jener heiligen
Stätte beziehungsweise deren Oberen, damit er jederzeit der Mehrung ihres Nutzens
diene. Der Vertrag gilt damit als rechtlich einwandfrei abgeschlossen. Geschehen im
Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Nithard und Richgard, welche
darum gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde geschaffen und bestätigt werde. Ich,
Grimar, habe sie geschrieben.

URKUNDE 324 (6. März 778 — Reg. 1372)

Schenkung der Theutlind in Handschuhsheim vom 6. März im 10. Regierungsjahr
unseres Herrn, des Königs Karl des Großen, unter Abt Gundeland

In Christi Namen führe ich, Dietlind, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer
Nazarius durch, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht. Meine Gabe, der ich ewigen Bestand wünsche, ist mein
Eigentum in pago lobodf"onensi = im Ladengau), und zwar in den Dörfern

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) und

Vittenheim (Mannheim-Feudenheim), und alles das, was ich in denselben besitze,
nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe,
alles insgesamt, ferner die Hörigen mit folgenden Namen:

Gisilhilt mit ihren Kindern, Fricko,

Fridohilt mit ihren Kindern, Wolfwan,

Berethilt mit ihren Kindern, Libger,

Werda mit ihren Kindern, Sigeram,

Hagina mit ihren Kindern, Theotdolt und Gumbirg.

Diese übergebe und übertrage ich mit allem, was oben näher beschrieben ist, aus
meinem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius in der Weise,
daß ihr künftig die Vollmacht haben sollt, mit diesem Besitztum zum Nutzen euerer
Kirche zu machen, was auch immer ihr euch entschließen solltet. Wenn aber einer ver-
suchen sollte, gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen — und so weiter,
wie oben — bis: Fertigung. — Geschehen im Kloster Lorsch, Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen der Teutlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt und
bekräftigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Ruotgang, Uoto und Williher. Ich, Grimar,
habe das geschrieben.
 
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