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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0094
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URKUNDE 325 (25. Oktober 777 — Reg. 1355)

Schenkung des Hartwig im nämlichen Dorf im 10. Regierungsjahr unseres Herrn
Karl, des großen Königs, unter Abt Gundeland am 25. Oktober

Ich, Hartwig, lasse zu meinem Seelenheil und in Christi Namen dem heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegenen Kloster Lam( esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht, eine Stiftung zukommen. Diese, von der ich wünsche, daß
sie ewige Dauer habe, ist mein Anteil an einem Weinberg, welcher zwischen den Wein-
gütern des Hl. Nazarius in illo clauso (in jener „Klause" = eingefriedetes Gebiet, auf
und aus dem das spätere Nonnenkloster „Klause" entstand) zu

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) in Lobodungowe (im Ladengau) liegt.
Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich ihn aus meinem Besitzrecht in
das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des vorgenannten Märtyrers in der Absicht,
daß er jener heiligen Stätte und ihren Vorgesetzten jederzeit als Ertragsmehrung diene.
Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Hand-
zeichen des Hartwig, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgefertigt und
rechtskräftig gemacht werde. Handzeichen der (Zeugen) Autbert und Adalman. Samuel
war der Schreiber.

URKUNDE 326 (6. Juni 778 — Reg. 1412)

Schenkung von Hildrich und seiner Gattin Becca in demselben Dorf im
10. Regierungsjahr unseres Herrn Karls des Großen, des Königs,

unter Abt Gundeland

Am 6. Juni bringen wir, Hildrich und meine Gattin Becca, zu unserem Seelenheil
und damit wir die Verzeihung unserer Sünden verdienen, dem heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius gemeinsam eine Spende dar. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur(esham -
Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß
unsere Vergabung von ewiger Dauer sei. Wir schenken unser Eigentum in lobodfengowe
= im Ladengau), und zwar in den Ortschaften

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) und

Granisheim (Grenzhof w. Heidelberg), und zwar alles, was wir bisher an diesen Orten
besessen haben, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Wege, Weinberge,
stehende und fließende Gewässer und einen Hörigen namens Gerulf. Wir übergeben und
übertragen dies alles zur Gänze und in unverändertem Zustand aus unserem gesetzlichen
Recht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius mit der Bestimmung, daß ihr
von diesem Tage an berechtigt seid, es innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu ver-
tauschen oder damit zu machen, was ihr wollt. In allem sollt ihr freie und vollkommen
gesicherte Vollmacht haben. Wenn aber jemand — wir glauben allerdings durchaus nicht
daran, daß dieser Fall eintreten werde — wenn wir selbst oder einer von unseren Erben
oder Nacherben oder sonstein beliebiger Gegner gegen diese von uns gemachte Schenkung
vorzugehen versuchen sollte oder dieselbe verletzen oder verfälschen wollte, so trage er
seine Strafe und entrichte als Buße, unter Beteiligung der königlichen Kammer, an jene
 
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