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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0095
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heilige Stätte oder ihre Vorsteher den doppelten Betrag, nämlich zwei Unzen Gold
und vier Pfund Silber, und was er an Klagepunkten vorbringt, sei ungültig. Gegen-
wärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Urkund dessen nach-
stehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
von Hildrich und Becca, seiner Gemahlin, welche gebeten haben, daß diese Schenkungs-
urkunde angefertigt und rechtskräftig gemacht werde. Handzeichen der (Zeugen)
Haotilo, Willibert,
Hugbert, Nandrat,
Dachant, Heling
Frickolf, und
Friduwin, Eckihard.
Ich, Grimmar, habe auf Verlangen diesen Übergabevertrag geschrieben und unterschrieben.

URKUNDE 327 (16. Juni 778 — Reg. 1423)

Schenkung des Hartdrad im nämlichen Dorf am 16. Juni im 10. Regierungsjahre
unseres Herrn, des Königs Karl I., unter Abt Gundeland

Ich, Hardrad, mache dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem
in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster
L3.ur(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Zu-
wendung. Von ewiger Dauer soll nach meinem Willen meine Schenkung sein, nämlich
ein kleines in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegenes Stück von einer Hof reite,
auf dessen einer Seite Grundbesitz des Hl. Nazarius, und auf der anderen solcher des
Starcher liegt. Ferner übergebe und übertrage ich vom heutigen Tage an und für später
ein weiteres kleines Stück Land dort, wo die Basilika des Hl. Nazarius im gleichen Dorf
errichtet ist, damit es jener heiligen Stätte und ihren leitenden Männern stets Nutzen
und Vorteil bringe. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hartdrad, der diese Schenkung machte-
Handzeichen von

Haribert, Norther,
Ruohher, Ruothard und

Erkanfrid, Bernhard.
Ich, Grimmar, habe (die Schenkungsurkunde) geschrieben.

URKUNDE 328 (5. März 778 — Reg. 1371)

Schenkung des Salemnio in Handschuhsheim am 5. März im 10. Regierungsjahre
Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland

In Christi Namen mache ich, Salemon, dem Märtyrer Gottes Nazarius eine Schenkung.
Der Leib des Heiligen ruht in dem Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige
Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Vergabung für ewige Zeiten
bestehen bleibe. Zur Übergabe gelangt ein Weinberg, den mir Erkanfrid als rechtmäßiger
Besitzer in Lobod(engowe = im Ladengau), und zwar in
 
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