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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0096
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Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) zugewendet hat. Er machte dabei die
Auflage, daß ich diesen Weinberg zu seinem Seelenheile dem schon genannten und stets
rühmlich zu nennenden heiligen Märtyrer Nazarius übereigne. In Gottes Namen über-
gebe und übertrage ich demzufolge jenen Weinberg aus meinem Besitz- in das Eigentums-
und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er auf ewig sein eigen sei. Auch später und
jederzeit soll er jener heiligen Stätte, unter Berufung auf dieses Handgelöbnis, zu Nutz
und Frommen dienen. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen des Salemon, welcher
gebeten hat, daß dieser Schenkungsvertrag geschaffen und rechtskräftig gemacht werde.
Handzeichen von Erkanfrid. Ich, Grimmar, habe diese Vergabung niedergeschrieben.

URKUNDE 329 ( 15. März 778 — Reg. 1376)

Schenkung der Cunigund im gleichen Dorf, im 10. Regierungsjahr unseres Herrn
Karls des Großen, des Königs, unter Abt Gundeland

Unter der Regierung Karls des Großen, unseres Herrn, mache ich, Cunigund, zu
meinem Seelenheil und aus Verehrung für den Hl. Nazarius eine Schenkung. Ich spende
das, was mir mein Vater Bertdad in Gegenwart von Zeugen aus seiner Besitzerhand
übergeben hat, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago
rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur(esham
= Lorsch), dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Zur Schenkung, der ich
ewigen Bestand wünsche, gelangt mein Eigentum in pago \oh(odenensi = im Ladengau),
und zwar in der Gemarkung

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich ein Neuland, welches mein
Vater in dem zur Handschuhsheimer Gemarkung gehörigen Wald gerodet hat. Vorn ge-
genwärtigen Tage und für später übergebe und übertrage ich dieses Land jener heiligen
Stätte und ihren Bevollmächtigten, damit es jederzeit ihren Erwerb fördere. Der Ver-
tragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. März (778).
Handzeichen der Cunigund, welche diese Vergabung bewerkstelligte. Handzeichen der
(Zeugen)

Erkanfrid, Ruothard und

Balduin, Wolfbert.

Grimmar war Schreiber.

URKUNDE 330 (28. Mai 778 — Reg. 1402)

Schenkung der Theutsuind in Handschuhsheim im 10. Regierungsjahre des Königs
Karl des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland

Ich, Dietsuint, mache in Christi Namen dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) ge-
legenen Kloster La.ur(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als
Abt vorsteht, eine Schenkung. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung von ewiger Dauer
sei. Schenkungsgegenstand ist mein Eigentum in lobodoninse (im Ladengau), und zwar in
der Gemarkung

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich Weingüter an zwei verschie-
denen Orten, einerseits auf dem neben dem Dorf gelegenen Berg und andererseits im
 
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