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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0098
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ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt
vorsteht. Es ist mein Wille, daß die Schenkung ewigen Bestand habe. Zur Ubergabe
gelangt ein in pago lobodoninse (im Ladengau), und zwar in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegener kleiner Weinberg, aus dem
15 Krüge Wein gekeltert werden können. Von diesem Tage an soll er jener heiligen
Stätte beziehungsweise ihren Amtsträgern jederzeit zur Nutzmehrung dienen. Geschehen
im Kloster Lorsch am 15. Februar (781), im 13. Jahre unseres Herrn Karl. Handzeichen
des Lübold, der diese Schenkung gemacht hat. Ich, Samuel, habe (diesen Text) auf An-
forderung geschrieben und unterschrieben.

URKUNDE 333 (16. Januar 781 — Reg. 1605)

Schenkung des Bubo im gleichen Dorf im 13. Regierungsjähre unseres Herrn
Karl, des großen Königs, unter Abt Helmerich

In Christi Namen mache ich, Bubo, zum Seelenheile meiner Mutter Cilina an den
heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht im
Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der verehrungswürdige Herr Helmerich als Abt
vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe ewigen Bestand habe. Ich schenke mein
Eigentum in pago lobodoninse (im Ladengau), und zwar in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich einen Weinberg. Vom gegen-
wärtigen Tage an übergebe und übertrage ich ihn zu ewigem Besitztum. Künftig soll er
jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit zum Nutzen dienen. In diesem
Sinne erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 16. Januar

(781) . Handzeichen des Bubo, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde aufge-
setzt und vollzogen werde. Ich, Ruodolf, habe sie verfaßt und geschrieben.

URKUNDE 334 (6. März 782 — Reg. 1698)

Schenkung von Eigilbert und Atta in demselben Dorf im 14. Regierungsjahre
des Königs Karl des Großen, unseres Herrn, unter Abt Helmerich

Wir, Eigilbert und Atta, machen gemeinsam in Gottes Namen eine Stiftung. Sie gilt
dem Hl. Nazarius, dessen Leib in dem Kloster ruht, welches ~Lzur(esham = Lorsch)
genannt wird und in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz)
gelegen ist. In gleicher Weise gilt sie auch jenem heiligen Konvent der Mönche, welcher
ebendort unter dem ehrwürdgen Abt Helmerich Gott dient. Nach meinem Willen soll
die Vergabung für ewige Zeiten gelten. Ausdrücklich erkläre ich, daß sie vollkommen
freiwillig erfolgt. Ich übergebe und übertrage mit Wirkung vom heutigen Tage in Gottes
Names als ewiges Eigentum unseren Besitz in pago lobodfonensi = im Ladengau), und
zwar ein Stück einer Hofreite in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) und einen Morgen Land in
Suetzingun (Schwetzingen w. Heidelberg/N.). Unter Berufung auf diese vertragliche
Fertigung sollen diese Güter für alle spätere Zeit jener heiligen Stätte beziehungsweise
den Verwaltern derselben zum Vorteil dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 6. März

(782) . Handzeichen von Eigilbert und Atta, welche gebeten haben, daß diese Schenkung
festgestellt und beglaubigt werde. Grimher hat die Urkunde aufgesetzt und geschrieben.
 
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