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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0099
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URKUNDE 335 (1. März 782 — Reg. 1685)
Schenkung von Wolfgoz und Hadeburg. Jahr wie oben

Auch wir, Wolfgoz und Hadeburg, machen dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Helmerich
als Abt vorsteht, eine Stiftung. Mit dem Wunsche, daß unsere Vergabung von ewiger
Dauer sei, schenken wir ein Joch Ackerland in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an und
künftig soll es jener Stätte, auf dieser vertraglichen Übereinkunft beruhend, jederzeit zur
Hebung ihrer Einkünfte gereichen. Geschehen im Kloster Lorsch am 1. März. Jahr wie
oben (782).

URKUNDE 336 (4. März 782 — Reg. 1694)
Schenkung des Magenbert im gleichen Dorf, durchgeführt am 4. März

Im 14. Regierungsjahre unseres Herrn Karl, des ruhmreichen Königs, mache auch ich,
Magenbert, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im
Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Es ist mein
Wille, daß meine Zuwendung ewigen Bestand habe. Ich schenke zwei Joch Ackerland in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Auf Grund dieses Vertrages sollen sie
künftig jener Stätte jederzeit Nutzen bringen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit
wie oben. Handzeichen des Magenbert, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde
ausgefertigt und beglaubigt werde. Ich, Grimar, habe sie weisungsgemäß geschrieben und
unterschrieben.

URKUNDE 337 (6. März 782 — Reg. 1701)

Schenkung des Gerenthilo in Handschuhsheim im 14. Regierungsjahre

unseres Herrn Karl

Im gleichen Jahre, am 6. März, stifte ich, Gerentilo, zum Seelenheile meines Vaters
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Ober-
rheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lzur(esham = Lorsch) ruht,
dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht, eine Gabe. Ich wünsche, daß
meine Spende von ewiger Dauer sei. Ich schenke in lob(odengowe = im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), eine kleine Weinpflanzung, von der
20 Krüge Wein gewonnen werden können. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und
übertrage ich sie in Christi Namen als ewiges Besitztum. Künftig soll sie jener heiligen
Stätte und ihren Verwaltern jederzeit auf Grund dieses Vertrages als Einkommens-
aufbesserung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
von Gerentilo, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde erstellt und in gesetzlich
gültiger Form gefertigt werde. Ich, Madelrat, habe sie geschrieben.
 
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