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Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) anderthalb Morgen Land. Vom heu-
tigen Tage an übergebe und übertrage ich (die Liegenschaft) als ewiges Eigentum. Für
alle Zukunft soll sie jener heiligen Stätte jederzeit zu vermehrtem Ertrage verhelfen.
Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 13. November (812), Hand-
zeichen von Winither, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde angelegt und rechts-
kräftig erstellt wurde. Handzeichen von Hadebert und Sigolf. Ich, Altwin, war der
Schreiber.
URKUNDE 369 (5. November 812 — Reg. 3019)
Schenkung des Hiltdibald im nämlichen Dorf am 5. November
In demselben Jahr unseres Herrschers Karl schenke ich, Hiltdibald, für die Seelen von
Hartbert, Albold und Amalgund dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius sieben Joch
Ackerland in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Gestützt auf diese Beurkundung soll
(das Land) von diesem Tage an und künftig dem Kloster Lorsch jederzeit zum Nutzen
gereichen. Handzeichen von
Hiltdibald, Wolfher, Ruotward,
Eranbald, Ratdolf, Eigilbert,
Engilbert, Ratwig, Ernust
Wolfbert, Adalbald, und
Meginbert, Richger, Biricho.
Ich, Altwin, habe die Niederschrift vollzogen
URKUNDE 370 (2. Oktober 804/5 oder 806 — Reg. 2947)
Schenkung der Engiltrud ebenda, unter König Karl I. und Abt Gundeland
Unter der Regierung Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichsten Kaisers,
mache ich, Engildrud, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Schenkung. Sie erfolgt
zu meinem und zu meiner Eltern Eberhard und Adeltrud Seelenheil. Es handelt sich um
das Besitztum, welches sie selbst mir bei ihrem Hinscheiden mit der Weisung hinterlas-
sen hat, es dem im Oberrheingau am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lorsch
zu übergeben. Es soll also jenen Knechten Gottes zukommen, welche ebendort, wo der
unschätzbare Leib des Märtyrers ruht und der ehrwürdige Adalung als Abt waltet, Tag
und Nacht Gott dienen. Auf ewige Zeiten gelte diese Schenkung, nämlich eine Hofreite
und 14 Joch Ackerland in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an und
späterhin sollen diese Grundstücke jener Stätte jederzeit zu Nutz und Frommen dienen.
Urkund dessen die nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen
der Engiltrud, welche gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt und bekräftigt werde.
Handzeichen von Wluing (Vulving?, Wolfung?) und Gunthard. Ich, Reginbert, war
Schreiber.
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) anderthalb Morgen Land. Vom heu-
tigen Tage an übergebe und übertrage ich (die Liegenschaft) als ewiges Eigentum. Für
alle Zukunft soll sie jener heiligen Stätte jederzeit zu vermehrtem Ertrage verhelfen.
Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 13. November (812), Hand-
zeichen von Winither, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde angelegt und rechts-
kräftig erstellt wurde. Handzeichen von Hadebert und Sigolf. Ich, Altwin, war der
Schreiber.
URKUNDE 369 (5. November 812 — Reg. 3019)
Schenkung des Hiltdibald im nämlichen Dorf am 5. November
In demselben Jahr unseres Herrschers Karl schenke ich, Hiltdibald, für die Seelen von
Hartbert, Albold und Amalgund dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius sieben Joch
Ackerland in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Gestützt auf diese Beurkundung soll
(das Land) von diesem Tage an und künftig dem Kloster Lorsch jederzeit zum Nutzen
gereichen. Handzeichen von
Hiltdibald, Wolfher, Ruotward,
Eranbald, Ratdolf, Eigilbert,
Engilbert, Ratwig, Ernust
Wolfbert, Adalbald, und
Meginbert, Richger, Biricho.
Ich, Altwin, habe die Niederschrift vollzogen
URKUNDE 370 (2. Oktober 804/5 oder 806 — Reg. 2947)
Schenkung der Engiltrud ebenda, unter König Karl I. und Abt Gundeland
Unter der Regierung Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichsten Kaisers,
mache ich, Engildrud, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Schenkung. Sie erfolgt
zu meinem und zu meiner Eltern Eberhard und Adeltrud Seelenheil. Es handelt sich um
das Besitztum, welches sie selbst mir bei ihrem Hinscheiden mit der Weisung hinterlas-
sen hat, es dem im Oberrheingau am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lorsch
zu übergeben. Es soll also jenen Knechten Gottes zukommen, welche ebendort, wo der
unschätzbare Leib des Märtyrers ruht und der ehrwürdige Adalung als Abt waltet, Tag
und Nacht Gott dienen. Auf ewige Zeiten gelte diese Schenkung, nämlich eine Hofreite
und 14 Joch Ackerland in
Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an und
späterhin sollen diese Grundstücke jener Stätte jederzeit zu Nutz und Frommen dienen.
Urkund dessen die nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen
der Engiltrud, welche gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt und bekräftigt werde.
Handzeichen von Wluing (Vulving?, Wolfung?) und Gunthard. Ich, Reginbert, war
Schreiber.