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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0122
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meine Eigenleute. Alles das, im gesamten und im einzelnen, übergebe und übertrage ich
aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er
es im Namen Gottes auf ewig besitze. Wenn aber einer — obschon ich am allerwenigsten
glauben möchte, daß dieser Fall künftig eintreten könnte — wenn ich selbst oder einer
meiner Erben, Nacherben oder sonst ein beliebiger Außenseiter diese von mir gemachte
Schenkung zu bestreiten versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so
werde er vor Gericht gezogen und durch dasselbe verhalten, ein halbes Pfund Gold und
ein Rohpfund Silber als Buße zu entrichten, und was er an Klagepunkten vorträgt, sei
hinfällig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und ungebrochen bestehen.
Handgelöbnis und Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch in öffentlicher Versammlung
am 12. Juni (770). Handzeichen der Herchenona, welche gebeten hat, daß diese Schen-
kung festgestellt und rechtswirksam gemacht werde. Handzeichen von (Gaugraf) Cancro,
Teutaccar und Uoda*. Ich, Samuel, bin gebeten worden, dies zu schreiben.

URKUNDE 387 (30. Januar 776 — Reg. 1256)

Schenkung des Giselhelm in Höllenbach im 8. Regierungsjahre unseres Herrschers
Karl, des großen Königs, unter Abt Gundeland

Unter der Regierung unseres Herrn, des ruhmreichsten Königs Karl, im 8. Jahre sei-
ner Herrschaft, teile ich, Giselhelm, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Spende
zu. Der Heilige ruht leibhaftig in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Ober-
rheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Meine
Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein. Ich schenke einen
Weinberg in

Hillinbach (Wüstung, Flur Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim) vom gegen-
wärtigen Tage an als immerwährendes Besitztum, damit es auch späterhin jener Stätte zu
steigendem Nutzen gereiche. Der Vertrag gilt damit als abgeschlossen. Geschehen im
Kloster Lorsch am 30. Januar (776). Handzeichen von Giselhelm, der diese Schenkung
machte. Handzeichen der (Zeugen)

Gerold, Ermenold und

Einhard, Arnhelm.

Ich, Grimar, habe dies geschrieben.

URKUNDE 388 (26. April 778 — Reg. 1390)

Schenkung des Heribert im gleichen Dorf unter Abt Gundeland

Im 10. Regierungsjahr unseres Herrn Karl, des ruhmreichsten Kaisers (richtig: Königs),
schenke ich, Haribert, für das Seelenheil des Gumpert das, was dieser selbst mir aus seiner
Besitzerhand in Gegenwart von Zeugen übergeben hat, dem heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius. Der Heilige ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige
Gundeland als Abt vorsteht. Meine Vergabung, der ich ewigen Bestand wünsche, ist ein
Weinberg im Ladengau, und zwar in

* Uda, ebenfalls eine gottgeweihte Frau =: Tochter von Teutaccar und Freiheida und
Schwester von Folcheit (Siehe u. a. Urk. Nr. 198).
 
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