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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0127
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URKUNDE 399 (5. Juli 774 — Reg. 1054)

Schenkung der Wisigard und ihres Sohnes Lantfrid im gleichen Dorf, im 6.
Regierungsjahr unseres Herrn Karl L, unter Abt Gundeland

Im gleichen Jahr machen auch wir, Wisigart und mein Sohn Lantfrid, gemeinsam
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Schenkung. Der Leib des Heiligen ruht im
Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Ich wünsche meiner Schenkung ewigen Bestand. Auf Grund dieser Vereinbarung schenke
ich in

Dossenheim (n. Heidelberg) einen Weinberg, aus dem 30 Eimer Wein geerntet werden
können, auf ewig zu eigen. Geschehen im Kloster Lorsch am 5. Juli (774). Handzeichen
der Wisigard und ihres Sohnes Lantfrid, welche gebeten haben, daß diese Schenkungs-
urkunde aufgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von

URKUNDE 400 (1. Juni 776 — Reg. 1276)

Schenkung von Otpert und Rihsuind im 8. Regierungsjahr unseres Herrn
Karls des Großen, unter Abt Gundeland

Wir, Otpert und meine Gemahlin Rihsuint, machen eine Schenkung an den heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der
ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Gabe von ewiger
Dauer sei. Wir übergebeen mit Wirksamkeit vom heutigen Tage in

Dossenheim (n. Heidelberg) einen Weinberg an jene heilige Stätte, damit er ihr
jederzeit zum Vorteil gereiche. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im
Kloster Lorsch am 1. Juni (776). Handzeichen von Otpert und seiner Gattin Rihsuind,
welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
Handzeichen der (Zeugen) Dithard und Eigilbert. Der Schreiber: Grimar.

URKUNDE 401 (25. Februar 778 — Reg. 1368)

Schenkung von Rampert und Wolfsuind im 10. Regierungsjahre Karls des
Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland, am 25. Februar

Auch wir, Rampert und Wolfsuind, wollen zu unserem Seelenheil ein Almosen geben.
Es gelte dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur( esham —
Lorsch) ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser
Wille, daß unserer Vergabung ewige Dauer beschieden sei, und wir erklären ausdrücklich,
daß sie auf vollkommen freiem Willensentscheid unsererseits beruht. Wir übergeben unser
Eigentum im Ladengau, in

Dossenheim (n. Heidelberg), und zwar 2% Morgen Land auf zwei verschiedenen
Fluren mit Wirkung vom heutigen Tag an jene heilige Stätte. Gestützt durch Vertrag

Ratbert,

Wolfbert,

Haribert,

Gerold,
Grawo und
Beinhard.

Ich, Samuel, war der Schreiber.
 
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