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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0128
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und Handgelöbnis möge unsere Schenkung jederzeit vermehrten Vorteil bringen. Hand-
zeichen von Rampert und Wolfsuind, auf deren Bitte diese Schenkungsurkunde ausge-
stellt und gefertigt wurde. Handzeichen der (Zeugen)

Ich, Grimar, habe auf Ersuchen von Rampert und Wolfsuinda diese Schenkungsurkunde
geschrieben und unterschrieben.

Im 13. Regierungsjahr unseres Herrn Karl, des Königs der Franken und Longobar-
den und Patritius der Römer, mache ich, Herifrid eine Vergabung an den heiligen Märtyrer
Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz
(Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Helme-
rich als Abt vorsteht. Nach meinem Wunsche gelte die Übergabe für ewige Zeiten. Ich
schenke in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in

Dossenheim (n. Heidelberg), einen Weinberg mit einem Rodstück, ferner in
Eppelenheim (Eppelheim w. Heidelberg) mein Besitztum mit Ausnahme eines Hofes
mit anliegendem Wald. Alles übrige aber, das ich bekanntermaßen in jenen Ortschaften
besitze und mir gesetzlich zukommt, übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an. Die
Spende diene meinem und meiner Mutter Ermenild Seelenheil. Die Sachwalter des Hl.
Nazarius mögen die freie Vollmacht haben, damit zu verfahren, wie es nach ihrem
Ermessen dem Vorteil und dem Nutzen jenes Klosters am meisten entspricht. Wenn
aber jemand, wenn ich selbst oder irgendein anderer Mann jemals gegen diese von mir
gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte — und alles übrige (wie oben) — bis:
Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Stifters Herifrid.
Handzeichen der (Zeugen) Babo und Beinhard. Folcrad war Schreiber.

URKUNDE 403 (12. Januar 781 — 1604)

Schenkung des Ermanfrid im gleichen Dorf am 12. Januar, unter Kaiser
(richtig: König) Karl I. und Abt Helmerich

Ich, Ermanfrid, gebe im nämlichen Jahre zum Seelenheile meiner Schwester Emmi-
hild das, was sie selbst mir aus ihrem rechtmäßigen Besitz übergeben hat, an den heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius weiter. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster
Lorsch. Die Vergabung gelte ebenso jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebenda
ihren Dienst verrichtet und der der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Zur
Schenkung, der ich ewige Dauer wünsche, gelangt ein Weinberg in

Dossenheim (n. Heidelberg). Vom gegenwärtigen Tag an soll er ewiges Besitztum
bleiben in der Weise, daß er auch künftig jener heiligen Stätte und ihren Amtsträgern
jederzeit zur Mehrung ihres Einkommens diene. Die Schenkung ist rechtskräftig geworden.
Geschehen im Kloster Lorsch im 13. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl.

Erkanfrid,
Ruotbert,
Birnicho,
Ermanfrid,

Sigehelm,
Sigifrid

und
Waltbert.

URKUNDE 402 (17. August 781 — Reg. 1629)
Schenkung des Herifrid in Dossenheim am 17. August
 
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