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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0137
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URKUNDE 422 (25. März i. d. Zeit zwischen 784 und 788 — Reg. 2872)

Schenkung des Hadobald im gleichen Dorf im 15. (16.? 20.?) Jahre des Kaisers
(richtig: Königs) Karl L, unter Abt Richbod

Ich, Hadobalt, mache zu meinem und des Herirad Seelenheil dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius eine Schenkung. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster ~Lzm(esham -
Lorsch), dem der ehrwürdige Richbod als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß die Vergabung
auf ewig gelte. Ich schenke das, was mir Heirirat als rechtmäßiger Besitzer unter der
Bedingung, es zu seinem Seelenheile dem Hl. Nazarius weiterzureichen, übergeben hat.
Diese Verpflichtung habe ich hiermit erfüllt. Ich übergebe und übertrage zwei Weingüter
in

Scrizesheim (Schriesheim n. Heidelberg) mit Wirksamkeit vom heutigen Tage unter
die Herrschaft des Hl. Nazarius. Künftig sollen sie jener heiligen Stätte zur Erhöhung
ihres Einkommens dienen. Diese Schenkung soll, gestützt auf diesen Vertrag, jederzeit
beständig und dauerhaft verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch am 25. März. Hand-
zeichen des Hadebald, welcher diese Schenkungsurkunde fertigen ließ. Rudolf hat sie
geschrieben.

URKUNDE 423 (31. März 788 — Reg. 1998)

Schenkung des Megingoz in Schriesheim unter Kaiser (richtig: König)

Karl I. und Abt Richbod

In Christi Namen, am 31. März, im 20. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhm-
reichsten Kaisers Karl, will ich, Meginoz, zu meinem und des Rudolf Seelenheil, damit
wir für würdig befunden werden, Verzeihung unserer Sünden vor dem Herrn zu er-
langen, eine Stiftung machen. Sie gelte dem heiligen Mätyrer Gottes Nazarius, dessen
Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen
- Kloster ~La.m(esham = Lorsch) ruht, beziehungsweise jener frommen Mönchsschar, welche
ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbod ihren Dienst verrichtet. Die Vergabung
soll nach meinem Willen ewigen Bestand haben, und ich versichere, daß sie vollkommen
freiwillig erfolgt. Ich schenke in lobodoninse (im Ladengau), in Dorf und Gemarkung

Scrizesheim (Schriesheim n. Heidelberg) das, was mir vorgenannter Rudolf als recht-
mäßiger Resitzer übergeben hat, damit ich es für sein und seines Bruders Seelenheil an
den erwähnten Märtyrer übertragen soll, nämlich Äcker, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten,
Scheunen, Wege, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Alles das und alles, was
rechtmäßigerweise dazugehört, übergebe und übertrage ich vom gegenwärtigen Tage an
aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius und der Leiter
jenes Klosters, damit sie es in Gottes Namen auf ewig besitzen mögen. Wenn aber jemand
gegen diese Schenkung vorzugehen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen
wollte, so hüte er sich, daß er nicht etwa den Zorn des allmächtigen Gottes und des
Hl. Nazarius auf sich herabziehe. Er werde vom Gaugrafen verurteilt, die Bußzahlung
zu entrichten, welche gesetzlich vorgesehen ist, und das, was er an Klagepunkten vor-
bringt, sei gar nicht erst Gegenstand einer Untersuchung. Diese gegenwärtige Schenkung
aber bleibe jederzeit beständig und unverbrüchlich. Der Vertrag gilt damit als rechts-
 
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