Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0142
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
140

WEINHEIM

URKUNDE 430 (31. Juli 767 — Reg. 199)

Schenkung der Adalind in Weinheini im 11. (15.?) Regierungsjahr
des Königs Pippin, unter Abt Gundeland

In Christi Namen mache ich, Adelint, zu meinem Seelenheil ein Stiftung. Sie gelte
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich will, daß meine Ver-
gabung für alle Ewigkeit bestimmt sei. Ich übergebe und übertrage in pago lobod(onensi
— im Ladengau) und zwar in

Vinnenheim (Weinheim n. Heidelberg) einen Weinberg und zwei Tagwerk Pflugland
vom gegenwärtigen Tag an und im Namen Gottes auf ewig zu eigen in der Weise, daß
von heute an . . . (Lücke!) . . . Auch späterhin diene die Schenkung jener heiligen Stätte
und ihren Amtsträgern jederzeit zur Einkommensmehrung. Der Vertragsabschluß ist da-
mit in Kraft getreten. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch, am
31. Juli zur oben angegebenen Zeit- Handzeichen der Edelind, auf deren Ersuchen diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen von Sigebert. Samuel
war der Schreiber.

URKUNDE 431 (27. Mai 773 — Reg. 881)

Schenkung von Willibold und Heio im 5. Regierungsjahr des
Herrschers Karl. Weinheim. Abt Gundeland

Im 5. Regierungsjahr unseres Herrn Karl machen wir, Willibold und Hagio als ge-
Imeinsame Besitzer, zum Seelenheile des Willo und der Füana eine Vergabung. Sie
komme dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zu, dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lam(esham
Lorsch) ruht, und ebenso jenen Dienern Gottes, welche ebendort unter der Leitung des
ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichten. Wir wünschen, daß
unsere Spende für ewige Zeiten bestimmt sei. Wir schenken unser Eigentum in pago
\obod(onensi — im Ladengau), und zwar in

Vinnenheim (Weinheim), nämlich sieben Joch Ackerland, mit Wirkung vom gegen-
wärtigen Tage. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am
27. Mai (773). Handzeichen von Willibold und Haio, welche diese Schenkungsurkunde
ausstellen und fertigen ließen. Handzeichen der (Zeugen) Tantzo und Hartbert. Samuel
hat dies geschrieben.

URKUNDE 432

(Schenkungen vom 1. März 782 und vom 12. Juni unter Abt Richbod: 784—804 —

Reg. 1686 und 2816a)

Schenkung von Hartbald und Guntsuind im 14. Regierungsjahr unseres Herrn
des Königs Karl. Abt Helmerich. Weinheim. Abt Richbod

Wir, Hartbalt und meine Mutter Guntsuint, leisten im Namen Gottes zum Seelen*
heile meines Bruders Guntbald ein Almosen. Wir weisen dem heiligen Märtyrer Nazarius,
 
Annotationen