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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0169
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167

Gerold,

Ruotbert,

Heidrich,

Lütdold
und
Beinhard.

Ich, Samuel, habe (den Vertrag) geschrieben.

URKUNDE 488 (24. September 769 — Reg. 425)

Schenkung der Siglind im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl

und Abt Gundeland

Solange man noch in dieser Zeitlichkeit weilt, soll man immer des künftigen Gerichtes
gedenken, damit man sich mit Hilfe des vergänglichen Vermögens das ewige Leben er-
werbe. Aus diesem Grunde bringe ich, die Frau Siglind, in Christi Namen, am 24. Septem-
ber im 1. Regierungsjahr unseres Herrn Karl, des ruhmreichen Königs, zu meinem Seelen-
heil eine Opfergabe dar. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen
Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen
Kloster Laur(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor-
steht. Ich schenke und wünsche, daß auf ewig geschenkt sei alles das, was ich in der Ge-
markung

Walahastat (Mannheim-Wallstadt) besitze, nämlich Felder, Wiesen, Weiden, stehende
und fließende Gewässer und einen Knecht namens Balther. Ich übergebe und übertrage dies
alles in unversehrter Gesamtheit vom gegenwärtigen Tage an im Namen Gottes als ewiges
Besitztum. Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings nicht glaube, wenn ich selbst
oder jemand von meinen Verwandten oder Erben oder irgendein verworfener Mensch
gegen diesen Schenkungsvertag, den ich aus freiem Willen ausstellen ließ, anzukämpfen
oder ihn zu brechen versuchen wollte, so soll das, was er vorbringt, nicht in Betracht ge-
zogen werden. Außerdem aber entrichte er als erzwungene Buße, wobei wir uns gleichzeitig
auf die königliche Gerichtsbarkeit stützen können, zugunsten des St.-Nazarius-Klosters ein
Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber. Und niemals soll er die Absicht verwirklichen
können, die meine jetzige fromme Spende brechen wollte. Diese von mir gemachte Schen-
kung soll jederzeit, gestützt durch Vertrag, beständig und unverbrüchlich bestehen bleiben.
Handzeichen der Siglind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
werde. Handzeichen von

Im 2. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Bubo.
zum Seelenheile des Hus eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarkis. Der
Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, das unter der Leitung des ehr-
würdigen Herrn und Abtes Gundeland steht. Ich will, daß meine Schenkung ewigen Be-
stand habe. Ich übergebe und übertrage in

Ermenold,
Leidrad,

Arnold,
Gerold,

Theutman,
Daugolf
und
Gisilolf.

Ich, Hariland, war der Schreiber.

URKUNDE 489 (12. November 769 — Reg. 460)
Schenkung des Bubo unter König Karl und Abt Gundeland
 
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