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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0173
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machen, was ihr wollt. Als Gegenwert erhielten wir von euch für unser Eigentum den
vereinbarten Kaufpreis von vier Pfund und sieben Unzen. In diesem Sinne erfolgte feier-
liches Handgelöbnis. Handzeichen des Verkäufers Mother. Geschehen im Kloster Lorsch,
am 8. März (775) im 7. Regierungsjahr unseres Herrn, des glorreichen Königs Karl.
Handzeichen von

Rotdold, Oddacer und

Beinhard, Heidrich.

Ich, Richbod, habe das geschrieben.

URKUNDE 498 (23. Januar 777 — Reg. 1327)
Schenkung des Dudo im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Im 9. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl I. Ich, Dudo,
mache eine Stiftung zum Seelenheile der Teudradana (Teudrada oder Teudrana?). Ich
vergäbe das, was diese und ihr Mann Ruotpert als rechtmäßige Besitzer mir übergeben
haben. Ich reiche das nun weiter an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius und wünsche,
daß diese Schenkung für alle Ewigkeit bestehen möge. Der Leib des Heiligen ruht im
Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Ich übergebe im Dorf

Walahastat (Mannheim-Wallstadt) und in

Sigirichesheim (Mannheim-Seckenheim) 4% Hof reiten mit allen nach Fug und Recht
dazugehörigen Gütern. Es handelt sich um Hofstätten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege,
Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe, Herrenhäuser, Wirtschaftsbauten, Hofräume,
Pflanzland und Brachland, alles und in allen seinen Teilen und die Hälfte meiner Leib-
eigenen. Ausgenommen (von der Ühergäbe) bleiben drei Häuser. Alles übrige gebe, über-
gebe und übertrage ich in dem Zustande, wie jene Vorbesitzer es mir übergeben haben,
mit Rechtswirkung vom gegenwärtigen Tage aus meinem Besitz- in das Eigentums- und
Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge er alles, gestützt auf diese ver-
tragliche Übereinkunft, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. Januar
(777). Handzeichen des Dudo, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausge-
stellt und gefertigt werde. Handzeichen von

Ruotbert, Egisbert, Heribert,

Trutbald, Eigilbert, Bernuin und

Lonbert, Gerold, Bernhard.

Ich, Grimar, habe das geschrieben.

URKUNDE 499 (10. Juli 777 — Reg. 1348)

Schenkung des Egisbert im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 10. Juli im 9. Jahre des großen vorerwähnten Herrschers,
machen wir, Egisbert und meine Gemahlin Engilrad, gemeinsam zu unserem und unserer
Tochter Seelenheil eine fromme Stiftung. Sie sei zugewiesen dem heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, und in gleicher Weist
jenen Gottesknechten, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen
Herrn Gundeland, ihren Dienst verrichten. Das, was wir hingeben, soll nach unserem
 
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