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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0193
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191

Dietbert, und
Egilbert Seckin.
Ich, Samuel, habe auf Anforderung diese Schenkungsurkunde geschrieben.

URKUNDE 536 (28. Mai 766 — Reg. 53)

Verkauf desselben (Sigewin) unter König Pippin

Ich, Sigewin, Sohn des Egilwin, verkaufte an den Herrn und Abt Gundeland und an
seine Mönche, die im Kloster Lorsch Gott dienen, mein Eigentum im Ladengau, und zwar
in

Dornheim (Wüstung sö. Mannheim), nämlich eine Hof reite, jenen halben Baumgarten,
der dazugehört, 21 Joch Ackerland, Wiesland, von dem zehn Fuder Heu eingebracht wer-
den können, sowie einen Weinberg in

Dossenheim (n. Heidelberg). Auf Grund des Schätzwertes erhielt ich von ihnen (den
Mönchen) den Betrag von einem Pfund Gold und vier Pfund Silber. Damit sollt ihr nun
von heute ab die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Geschlossen und ge-
fertigt. Geschehen zu Lorsch im 14. Regierungsjahre des Herrn und Königs Pippin, am
28. Mai (766). Handzeichen des Sigewin, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsur-
kunde ausgestellt und gefertigt werde.

URKUNDE 537 (24. April 770 — Reg. 479)
Schenkung des Priesters Gausuin im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Gottes Stimme ermahnt uns und spricht: Gebet Almosen — so werdet ihr ganz rein
sein. Und so gebe auch ich, der Priester Gausuin, ein Almosen. Es diene dem Heile meiner
Seele und der ewigen Wiedervergeltung, damit ich künftig für würdig befunden werde,
Nachlaß meiner Sünden zu erlangen. Durch diesen Vergabungsbrief mache ich eine Stiftung
für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche,
daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich in

Dornheim (Wüstung sö. Mannheim) einen Knecht namens Hildulf, zugleich mit der
Hofreite und einem Anteil, der zu jener Hofreite gehört, mit dem auf der Hofreite stehen-
den Haus und all sein (des Knechtes) Vieh. Ganz und ungeschmälert übergebe und über-
trage ich dies alles im Namen Gottes vom heutigen Tage an aus meinem Besitz in das
Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Geschehen
in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 24. April (770) im 2. Regierungsjahr
unseres Herrn, des Königs Karl. Namenszeichen des Priesters Gozwin, welcher veranlaßt
hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.

URKUNDE 538 (22. Juli 770 — Reg. 527)

Schenkung des Gauserich im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Im gleichen Jahre. Ich, Gauserich, habe meine Güter in
Dornheim (Wüstung sö. Mannheim) und

Mannenheim (Mannheim a. Rh.) dem Herrn Gundeland, dem Abt des Klosters Lorsch,
in dem der unschätzbare Leib des Märtyrers Christi Nazarius ruht, verkauft. Zum Ver-
 
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