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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0202
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ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke drei Joch Acker-
land in

Mannenheim (Mannheim) und bestimme, daß sie ewiges Eigentum bleiben sollen. Ich
übergebe und übertrage sie vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Besitz- in das Eigen-
tums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er sie, gestützt auf diesen Vertrag, im
Namen Gottes auf ewig besitze. Geschehen im Kloster Lorsch am 17. November. Hand-
zeichen des Biricho, der diese Schenkung gemacht und veranlaßt hat, daß sie schriftlich
festgelegt werde. Handzeichen von

Trutbert, Ruothard,
Walmar, Balduin
Lambert, und
Adalmund, Wolfhard.

Schreiber war Hariland.

URKUNDE 556 (21. Dezember 766 — Reg. 98)

Schenkung von Gerald und Ruottrud in demselben Dorf unter
König Pippin und Abt Gundeland

Im gleichen Jahre überreichen auch wir, Gerald und Ruottrud, zu gleichen Teilen,
bewogen durch Eingebung Gottes und zum Heile unserer Seelen dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingau in einem Orte,
dessen Namen Lorsch ist. Dort waltet der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt. "Wir
beschließen, daß unsere Schenkung auf ewig gelten soll. Wir übergeben alles das, was wir
in

Mannenheim (Mannheim) bekanntermaßen besitzen und mein (Geralds) mir von mei-
nem Vater Erpphing hinterlassenes und mir daher gesetzlich zustehendes Erbgut ist, näm-
lich Hofreiten, Häuser, Wiesen, Weiden, Weingüter, Wälder, stehende und fließende Ge-
wässer. Wir übergeben und übertragen dies alles und in allen seinen Teilen vom gegen-
wärtigen Tage an aus unserem Rechtsanspruch in das Besitzrecht und unter die Herrschaft
des Hl. Nazariius, damit er dies alles auf ewig besitze. Der Vertrag ist damit gültig
geworden. Geschehen in öffentlicher Versammlung am Platze Lorsch am 21. Dezember
(766). Handzeichen des Gerald, der diese Schenkung durchgeführt und deren Bestätigung
nachgesucht hat. Handzeichen der Ruottrud, seiner Gattin. Handzeichen von
Sigewin, Hucbert,
Hegio, Albald
Truthbald, und
Waltdulf, Eberhard.

Schreiber war Wiglar.

URKUNDE 557 (30. August 768 — Reg. 317)

Schenkung von Angilrada und Reginwiza unter König Pippin und Abt Gundeland

Wir, Angilrada und Reginwiza, lassen auf Antrieb Gottes und zu unserem Seelenheile
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius ein Almosen zukommen. Der Leib des Heiligen
ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt
 
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