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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0203
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vorsteht. Es ist unser "Wille, daß unsere Schenkung auf immer gelten soll und wir bestä-
tigen, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Sie betrifft ein Joch Ackerland in

Mannenheim (Mannheim). Wir übergeben dasselbe vom gegenwärtigen Tag an im
Namen Gottes als ewiges Eigentum. Der Vertrag ist damit rechtskräftig geworden. Ge-
schehen im Kloster Lorsch, am 30. August (768) im 16. Regierungsjahr unseres Herrn, des
ruhmreichen Königs Pippin. Handzeichen von Angilrada und Reginwiza, welche diese
Schenkung gemacht und deren Bestätigung erbeten haben. Hariland hat (diese Urkunde)
geschrieben.

URKUNDE 558 (Ende 766 — Reg. 84)
Schenkung des Ditulf im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

Im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, mache ich, Theudulf, eine
Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im
Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gun-
deland steht. Ich wünsche, daß meine Gabe ewigen Bestand habe. Zur Übergabe gelangt
mit dem heutigen Tage ein Joch Ackerland in

Mannenheim (Mannheim), damit es künftig jener heiligen Stätte jederzeit zu Nutz
und Frommen gereiche. Die Fertigung wurde durchgeführt. Geschehen in der Ortschaft,
welche Lorsch genannt wird. Handzeichen des Ditolf, des Schenkgebers, und des (Zeugen)
Ruotbert. Samuel war der Schreiber.

URKUNDE 559 (1. Dezember 768 — Reg. 371)

Schenkung des Baldwin im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Gottes Sohn ermahnt uns mit den Worten: „Gebet Almosen . . ." und so weiter. Daher
geben auch wir, Balduin und Bernoin, im Namen und auf Antrieb Gottes ein Almosen
an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Schenkung, der wir
ewigen Bestand wünschen, besteht aus drei Joch Pflugland in

Mannenheim (Mannheim). Wir übergeben und übertragen diese mit Rechts Wirksam-
keit vom gegenwärtigen Tage aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des
Hl. ~N(azarius), damit er sie im Namen Gottes auf ewig besitze. Geschlossen und gefertigt.
Geschehen im Kloster Lorsch, am 1. Dezember (768) im ersten Regierungsjahre unseres
Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Balduin und Bernoin, welche diese Schenkung
gemacht und gebeten haben, daß sie schriftlich niedergelegt werde. Handzeichen von
Sigefrid, Erkenbert,
Eberward, Snaring
Raduin, und
Rubbo, Heimerich.

Hariland war der Schreiber.
 
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