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(Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht. Wir wollen unsere Schenkung auf ewige Zeiten festlegen.
Mit Wirkung vom heutigen Tage geben, übertragen und übereignen wir zwei Joch Pflug-
land in
Manninheim (Mannheim) in unversehrtem Zustand aus unserem Eigentums- in das
Besitz- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). In Gottes Namen möge er es, gestützt durch
Handgelöbnis, auf ewig besitzen. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Haimo und Acchia, welche diese Schen-
kung machten und deren schriftliche Bestätigung nachsuchten. Samuel hat dies geschrieben.
URKUNDE 563 (27. März 771 — Reg. 593)
Schenkung des Lütdo unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 27. März im 3. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Leodo, bringe zum Seelenheile des Heimo eine Opfergabe dar. Ich lasse sie dem
heiligen Märtyrer Gottes N(azarius) zukommen, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster
Lorsch ruht, dem der verehrunsgwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich setze fest,
daß meine Spende von ewiger Dauer sei, und erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen
freiwillig erfolgt. Unter dem heutigen Tage übergebe und übertrage ich zwei Joch Acker-
land in pago lobodunense (im Ladengau), und zwar in
Manninheim (Mannheim). Von heute an und für alle Zukunft möge dieses Land jener
heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit zu Nutz und Frommen gereichen. Die
Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit
wie oben. Handzeichen der Schenkgeber Lüdo und Acchia. Handzeichen von
Dudo, Balduin, Wolfgrim und
Gerold, Erkanfrid, Herard.
Samuel war der Schreiber.
URKUNDE 564 (28. August 774 — Reg. 1076)
Schenkung des Biricho im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
Wir, Biricho und meine Ehefrau Reginsuind, entrichten ein Almosen. Wir lassen es
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zukommen, dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster L3.ur(esham —
Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Schenkung, der
wir ewigen Bestand wünschen, betrifft unser Besitztum im Ladengau, und zwar in
Mannenheim (Mannheim). Sie besteht aus drei Joch Ackerland und einer Wiese, von
der drei Fuder Heu eingebracht werden können. Wir übergeben und übertragen dies alles
vom heutigen Tage an aus unserem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des heili-
gen N(azarius). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Der Vertrag ist damit
in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. August (774), im 6. Regierungs-
jahre unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Schenkgeber Biricho und seiner
Gemahlin. Handzeichen von
Albhard, Balduin, Germund und
Trutbert, Heribald, Suntgis.
Der Schreiber: Samuel.
(Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr
Gundeland als Abt vorsteht. Wir wollen unsere Schenkung auf ewige Zeiten festlegen.
Mit Wirkung vom heutigen Tage geben, übertragen und übereignen wir zwei Joch Pflug-
land in
Manninheim (Mannheim) in unversehrtem Zustand aus unserem Eigentums- in das
Besitz- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). In Gottes Namen möge er es, gestützt durch
Handgelöbnis, auf ewig besitzen. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Haimo und Acchia, welche diese Schen-
kung machten und deren schriftliche Bestätigung nachsuchten. Samuel hat dies geschrieben.
URKUNDE 563 (27. März 771 — Reg. 593)
Schenkung des Lütdo unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 27. März im 3. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Leodo, bringe zum Seelenheile des Heimo eine Opfergabe dar. Ich lasse sie dem
heiligen Märtyrer Gottes N(azarius) zukommen, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster
Lorsch ruht, dem der verehrunsgwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich setze fest,
daß meine Spende von ewiger Dauer sei, und erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen
freiwillig erfolgt. Unter dem heutigen Tage übergebe und übertrage ich zwei Joch Acker-
land in pago lobodunense (im Ladengau), und zwar in
Manninheim (Mannheim). Von heute an und für alle Zukunft möge dieses Land jener
heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit zu Nutz und Frommen gereichen. Die
Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit
wie oben. Handzeichen der Schenkgeber Lüdo und Acchia. Handzeichen von
Dudo, Balduin, Wolfgrim und
Gerold, Erkanfrid, Herard.
Samuel war der Schreiber.
URKUNDE 564 (28. August 774 — Reg. 1076)
Schenkung des Biricho im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland
Wir, Biricho und meine Ehefrau Reginsuind, entrichten ein Almosen. Wir lassen es
dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zukommen, dessen Leib in dem in pago rinensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster L3.ur(esham —
Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Schenkung, der
wir ewigen Bestand wünschen, betrifft unser Besitztum im Ladengau, und zwar in
Mannenheim (Mannheim). Sie besteht aus drei Joch Ackerland und einer Wiese, von
der drei Fuder Heu eingebracht werden können. Wir übergeben und übertragen dies alles
vom heutigen Tage an aus unserem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des heili-
gen N(azarius). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Der Vertrag ist damit
in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. August (774), im 6. Regierungs-
jahre unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Schenkgeber Biricho und seiner
Gemahlin. Handzeichen von
Albhard, Balduin, Germund und
Trutbert, Heribald, Suntgis.
Der Schreiber: Samuel.