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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0234
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Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), welche er (Wolfgoz) selbst mir mit der Auflage
übertragen hat, sie für ihn dem Hl. ~N(azarius) zu übergeben. Hiermit habe ich dies getan.
Ich schenke, übergebe und übertrage vom gegenwärtigen Tage an sowohl an Acker- als
auch an Wiesland alles das, was er bekanntermaßen dort besessen hat. Von heute an geht
dies alles in das Herrenrecht des Hl. ~N(azarius) in der Weise über, daß er von diesem Tage
an — und alles übrige wie oben — bis: Vertragsfertigung. Geschehen in Lorsch am 23.
März. Jahr wie oben. Handzeichen des Reginbald, der diese Schenkung durchgeführt hat.
Handzeichen der (Zeugen) Dieto und Hato. Reginbert hat dies geschrieben.

Schenkung des Ruotger im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo

Auch wir, Rutger und meine Ehefrau Waldrut, machen im gleichen Jahre zum Seelen-
heile unseres Sohnes Beinung gemeinsam eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer
Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Nach unserem
Willen soll die Schenkung ewigen Bestand haben. Wir schenken, übergeben und übertragen
unser Eigentum in pago ]ohod(onensi — Ladengau), und zwar in

Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), nämlich Wiesland mit einem Ertrage von drei
Fuder Heu — und in

Ulvinisheim (Ilvesheim ö. Mannheim) drei Joch Ackerland. Die Übergabe erfolgt heute
im Namen Gottes zu ewigem Besitztum. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Gesche-
hen im Kloster Lorsch am 22. September. Handzeichen des Schenkgebers Ruotger. Hand-
zeichen der (Zeugen) Ruottrud und Ruocher. Schreiber: Reginbert.

Schenkung des Erphold im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo

In Christi Namen am 6. April im 20. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreich-
sten Kaisers (richtig: Königs) Karl. Wir, Erpholt und meine Gattin Saligunt, machen zu
unserem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib
in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht.
In gleicher Weise gelte unsere Zuwendung jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche
ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Richbodo Gott dient. Wir bestimmen,
daß unsere Gabe für ewige Zeiten gedacht ist, und wir erklären ausdrücklich, daß sie
vollkommen freiwillig erfolgte. Wir schenken unser Eigentum in pago lobodfonensi
Ladengau), und zwar in

Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), nämlich eine Hofreite mit den darauf errichteten
Bauten. Sie grenzt auf der einen Seite an das Gut des Ekkihart, auf der anderen an die
Straße, auf der dritten an die Liegenschaft des Hl. Medard (als Kirchenpatron von Altrip
oberhalb Ludwigshafen) und auf der vierten Seite an die Landstraße. Wir schenken alles,
was wir in jener Gemarkung bisher besessen haben, nämlich Äcker, Felder, Wiesen, Wei-
den, Wege, Wälder, stehende und fließende Gewässer und zwölf Leibeigene, nämlich

URKUNDE 635 (22. September 786 oder 787 — Reg. 1975)

URKUNDE 636 (6.April 788 — Reg. 2000)

Giselbert,
Wiland,
Gerbert,
Otgard,

R.eginsuind,
Reginlind,
Adalgard,
Ebergund,

Cremhild,
Landolf,

Friderad und
Adalrad.
 
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