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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0264
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262

führt. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Mai im 17. (14.?) Regierungsjahre unseres
Herrn, des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Handzeichen von Hiltdrich und Becca, welche
ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Rudolf
war der Schreiber.

URKUNDE 710 (15. August 785 — Reg. 1939)
Schenkung von Wening und Hiltdeburg unter Karl dem Großen und Abt Richbod

Wir, Wening und meine Gemahlin Hiltdiburg, machen eine wohltätige Stiftung zum
Heile unserer Seelen. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib
im Kloster Lorsch ruht, das vom ehrwürdigen Richbod als Abt geleitet wird. Wir über-
geben und übertragen unsere Güter im pagus lobodoninsis (im Ladengau), nämlich in den
Ortschaften

Wibilingen (Heidelberg-Wieblingen),

Edingen (nw. Heidelberg),

Suezzingen (Schwetzingen w. Heidelberg) und

Hillenbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar alles,
was dort gegenwärtig bekanntermaßen unser Eigentum ist, nämlich Hofreiten, Ländereien,
Weinberge, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, alles und mit allen seinen Einzelteilen, aus
unserem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des heiligen Nazarius. Vom heu-
tigen Tage an sollt ihr das Recht haben, dies alles zu besitzen, zu behalten, zu verschen-
ken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen
sollt ihr vollkommen unumschränkte Vollmacht haben. Wenn aber jemand, obzwar wir
hoffen, daß das nicht vorkomme, wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder
Nacherben oder sonst irgendeine Person gegen diese von uns gemachte Schenkung anzu-
kämpfen, dieselbe zu brechen oder zu verfälschen versuchen sollte, so wird dieser Übel-
täter zunächst den Zorn Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herabrufen. Dann aber
werde er mit einer Buße belegt, und was er vorbringt, sei für eine Beurteilung nichtig.
Diese gegenwärtige Schenkung aber verbleibe für alle Zeit fest und unverbrüchlich.
Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. August
im oben angegebenen Jahre. Handzeichen von Wening und Hiltdeburg, welche diese
Schenkung machten. Handzeichen von Ruoding, Wiebert und Brunicho. Reginbert als
Schreiber.

URKUNDE 711 (25. November 796 — Reg. 2563)

Schenkung von Gozbert und Betta unter Karl dem Großen und Abt Richbod

In Christi Namen, am 25. November im 29. Regierungsjahre unseres Herrn, des
ruhmreichen Königs Karl. Wir, Gozbert und Betta, meine Ehefrau, machen eine Verga-
bung an den heiligen Märtyrer Gottes N(azarius), dessen Leib im Kloster Lorsch ruht,
dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Wir bestimmen, daß unsere Gabe für
ewige Zeiten hingegeben sein soll. Wir schenken in lobodoninse (im Ladengau), und zwar
im Dorfe

Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen) eine halbe Hube mit Ausnahme von einem halben
Joch. Wir schenken ferner eine Hofreite und alles das, was zu jener Hube gehört, ein
 
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