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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0277
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275

URKUNDE 743
(25. Januar in der Zeit zwischen 779 und 784 — Reg. 1884)
Schenkung der Adelgard in Bergheini unter Karl dem Großen und Abt Helmerich

Im 18. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Adalgart, zu mei-
nem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, welcher in dem
am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. In gleicher
Weise gilt die Zuwendung auch jener heiligmäßigen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort
unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Helmerich, ihren Dienst verrichtet.
Ich bestimme, daß die Übereignung auf ewige Zeiten gelten soll, und ich bestätige, daß sie
vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar
in

Bergeheim (Heidelberg-Bergheim) einen Weinberg und sechs Leibeigene, nämlich Ru-
dolf, Frumold, Liobhild, Urolf, Brunihild und Authild. Auch deren Vermögen (besonders
Vieh) wird gleichzeitig übereignet. Dies alles übergebe und übertrage ich unter dem heu-
tigen Tage aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius.
Von diesem Tag an soll alles jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevoll-
mächtigten jederzeit zu Nutz und Frommen dienen. Sie sollen das Recht haben, dies alles
innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zum
Vorteil des Klosters zu machen, was sie wollen. In allen Belangen sollen sie freies Ver-
fügungsrecht genießen. Wenn aber künftig jemand, was ich zwar nicht glaube, wenn ich
selbst oder einer meiner Erben oder sonst eine beliebige mißgünstige Person diese von mir
gemachte Schenkung brechen oder verfälschen wollte, so entrichte sie ein Buße in beträcht-
licher Höhe an jene heilige Stätte oder deren Vorsteher, und ihre Einwendungen seien
überhaupt nicht Gegenstand einer Untersuchung. Gegenwärtige Schenkung aber soll auf
Grund dieses Vertrages jederzeit fest und unverbrüchlich bestehen bleiben. Geschehen im
Kloster Lorsch am 25. Januar. Handzeichen der Adalgard, welche diese Vergabungs-
urkunde aufgestellt und gebeten hat, daß sie gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen)
Wacho, Bicco und Erinfrit. Samuel war der Schreiber.

URKUNDE 744 (27. Mai 795 — Reg. 2507)
Es folgt eine weitere Schenkung im gleichen Dorf durch Wolflioz unter Kaiser

(richtig: König) Karl und Abt Richbodo

In Christi Namen richte ich, Wolflioz, eine fromme Spende aus, welche zum Heile
meiner Seele gereichen soll. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Christi Nazarius,
dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo
als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß diese Übereignung für ewige Zeiten gelte. Ich
schenke in

Bergeheim (Heidelberg-Bergheim) den vierten Teil einer Hof reite, 15 Joch Ackerland
und eine Wiese mit einem Ertrage von einem Fuder Heu, ferner in

Wibilingen (Heidelberg-Wieblingen) alles, was zu einer Hofreite gehört, nämlich
Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasser-
stellen und Wasserläufe. Die Übergabe erfolgt heute und in der Absicht, daß alles jener
heiligen Stätte als Erwerbszuwachs diene. Geschehen im Kloster Lorsch, gestützt auf vor-
liegenden Vertrag, im 27. Mai im 27. Regierungsjahr (795) unseres Herrn, des glorreichen
Königs Karl. Handzeichen des Stifters Wolflioz. Sigerich war der Schreiber.
 
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