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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0299
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297

Gabe gelte für alle Ewigkeit und diene meinem Seelenheile. Ich schenke eine Hofreite mit
Hube in

Diwelenheimero marca (Gemarkung Dielheim ö. Wiesloch s. Heidelberg), und zwar im
Ortsteil

Hiltdibrandeshusun (Hildebrandshausen, abgegangen). Dazu gehören alle auf der
Liegenschaft errichteten Bauwerke und eine Wiese mit einem Ertrage von fünf Fuder Heu
Außerdem schenke ich eine in Dielheim selbst liegende halbe Hof reite, 15 Morgen Land
und alles das, was nach Fug und Recht dazugehört. Damit ist die Schenkung geordnet und
verbrieft. Geschehen im Kloster Lorsch am 26. Februar im 20. Regierungsjahr Ludwigs
(des Deutschen), des Königs über die Ostfranken. Handzeichen des Schenkgebers Franco.
Handzeichen der (Zeugen): Graf Megingoz, Erluwin und Meginhard. Thiotroch hat dies
geschrieben.

URKUNDE 803 (16. Juli 808 — Reg. 2986)

Schenkung von Einold und Lantbalt in Botzheim unter Karl dem Großen

und Abt Adalung

Im 40. Regierungsjahre unseres Herrn Karl, des ruhmreichsten Kaisers. "Wir, Einölt
und Lantbalt, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, der
im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Adalung als Abt
vorsteht. Die nach unserem Willen für immerdar bestimmte Zuwendung diene dem
Seelenheil des Egilbert und seines Bruders Dagulf. Zur Übergabe gelangt das Besitztum,
das uns der oben genannte Egilbert als rechtmäßiger Inhaber mit der Weisung zugeteilt
hat, daß wir es für ihn und seinen Bruder an den Hl. "N(azarius) weitergeben sollen, was
wir hiermit tun. Schenkgegenstände sind eine Hofreite in

Botf^Jeresheim (Botzheim, Wüstung w. Ladenburg ö. Mannheim), elf Joch Ackerland
und alles das, was zu jener Hofreite gehört. Alles übertragen wir aus unserem Besitzrecht
in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). In Gottes Namen möge er es auf
ewig besitzen. Von diesem Tage an diene alles jener heiligen Stätte, gestützt auf diese
vertragliche Übereinkunft, jederzeit als zusätzliche Einnahmequelle. Geschehen am 16. Juli
(808). Handzeichen von Einold und Lantbald, welche veranlaßt haben, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Eberwin, Wolf-
hard und Isanbert. Schreiber war Altwin.

URKUNDE 804

(in der Zeit zwischen dem 2. Oktober 804 = Adalungs Regierungsantritt, und dem
28. Januar 814 = Karls Tod — Reg. 3033)

Schenkung der Ruotsuind in Nußloch unter Karl dem Großen und Abt Adalung

Ich, Ruotsuint, mache im Namen Gottes und zu meinem Seelenheile eine Stiftung.
Sie gilt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der
ehrwürdige Herr Adalung als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige
Dauer beschieden sei, schenke ich in pago lobodfonensi = im Ladengau), und zwar in

Nuzlohun (Nußloch s. Heidelberg) eine Hofreite mit allem darauf errichteten Bauwerk,
zwei Weingärten und drei Leibeigene: Franco, Leubrada und Blawa. Unter dem gegen-
 
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