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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0303
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faßt ist, übergeben und übertragen wir unter dem heutigen Tage in das Besitz- und Her-
renrecht des Hl. N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Geschehen in öffentlicher Ver-
sammlung im Dorfe Wezzenloch (Wiesloch) am 27. Juli im 25. Regierungsjahre des Kaisers
Ludwig. Handzeichen der Stifter Rambert und Meginbirg, seiner Ehefrau. Handzeichen
der (Zeugen) Burgolf, Franco und Werinbald.

URKUNDE 812 (29. Juni 767 — Reg. 187)

Schenkung von Rutpert und Tietrad in Oftersheim unter König
Pippin und Abt Gundeland

Im 15. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin, führen wir, Ruotpert und
meine Gattin Tietrad, eine Übereignung durch. Sie sei ein Geschenk für den hochheiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse
Wischoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, und ebenso auch für
jene fromme Gemeinschaft von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes,
des ehrwürdigen Herrn Gundeland, dem Gottesdienst obliegen. Wir wünschen, daß unsere
Vergabung von ewiger Dauer sei. Sie erfolgt auf Eingebung Gottes, zu unserem Seelen-
heile und um der ewigen Wiedervergeltung willen, damit wir es verdienen, Nachlaß
unserer Sünden zu erlangen. Wir bestätigen, daß unsere Gabe vollkommen freiwillig
erfolgt. Wir schenken unser Eigentum in der in pago lobodunensi (im Ladengau), in
Chiricheimmero marcha (in der Gemarkving Heidelberg-Kirchheim) gelegenen Ortschaft

Offtreshem (Oftersheim sw. Heidelberg), und zwar einen Knecht mit Namen Wolf-
win, eine Hofreite, in welcher jener wohnt, und das Zubehör (jener Hof reite): Äcker,
Felder, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Weiden, Wege, bebaute und unbebaute
Flächen, Wasserstellen und Wasserläufe. Wir übergeben und übertragen alles unter dem
heutigen Tage aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(aza-
rius). In Gottes Namen möge er es auf ewig innehaben. Es folgt der ordnungsgemäße
Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch am 29. Juni 767. Handzeichen von Ruot-
pert und seiner Gemahlin, welche diese Schenkung in die Wege geleitet haben und fertigen
ließen. Gleichfalls das Handzeichen von Waccho. Samuel hat (diese Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 813 (1. Juni 788 — Reg. 2033)

Schenkung des Thanhard unter König Karl und Abt Richbodo

In Christi Namen, am 1. Juni im 20. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl.
Ich, Thanhart, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, der im Kloster
Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß
meine Gabe von ewiger Dauer sei, schenke ich das, was mir Ruotbert mit der Weisung
übergeben hat, dasselbe zu seinem Seelenheil weiterzureichen, nämlich zehn Joch Acker-
land in

Offterisheim (Oftersheim sw. Heidelberg). Ich übergebe diese in der Absicht, daß sie
jener heiligen Stätte jederzeit in erhöhtem Maße Nutzen bringen mögen. Die Schenkung
ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen von Tanchard, der diese Schenkung machte. Handzeichen der (Zeugen)
Ekkihard und Nanthard. Geschrieben von Isanbert.
 
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