Cod. Sal. VIII,50
Kommentierungen des in der Klosterbibliothek vorhandenen Exemplars des Handbuchs
erkannt hatte: „pro explicanda Schmausij compendio Iuris Publici noster ille Codex aptis-
simus est“. Denn dieses war von Schmauß als reine Vorlesungsgrundlage, nur mit den nö-
tigsten Erklärungen versehen, konzipiert worden, die einen konzisen Überblick über das
Jus Publicum bieten und „zur Anleitung in Collegiis vor die studirende Jugend auf Uni-
versitäten dienen“ sollte (aus der Vorrede zur ersten Edition, in: Johann Jacob Schmauss-
ens Compendium Iuris Publici S. R. I. zum Gebrauch der academischen Lectionen ver-
fasset, 2. und vermehrte Aufl., Göttingen: Abram Vandenhoek Witwe 1752).
Schmauß, der in Straßburg und Halle studiert hatte, übernahm 1734 die Professur „Juris
naturae et gentium et historiarum“ an der neu errichteten Göttinger Universität, wo er
aber auch über Reichsstaatsrecht und Reichsgeschichte Vorlesungen abhielt. Sein Wechsel
nach Halle 1743/1744 blieb Episode; noch im Jahr 1744 lehrte Schmauß bereits wieder in
seiner alten Position in Göttingen. Wichtige Wissenschaftsinnovationen sind ihm zu ver-
danken: So beispielsweise die solide literar- und wissenschaftshistorische Einleitung in
den Themenbereich eines Kompendiums und dessen konzentrierte Anlage unter Weglas-
sung alles Nebensächlichen. Vorbildcharakter erlangten auch seine neuartigen, an den
Unterrichtsbedürfnissen orientierten Gesetzessammlungen, die keinen Wert auf Vollstän-
digkeit der abgedruckten Quellen legten, aber die wichtigeren Gesetze und Verträge voll-
ständig enthielten (vgl. exemplarisch: Corpus Juris Publici S. R. Imperii Academicum,
enthaltend des Heil. Röm. Reichs Grund=Gesetze, von Johann Jacob Schmauß; zwischen
1722 und 1794 in sieben fortgeführten Auflagen erschienen).
Cod. Sal. VIII,50
Johann Peter von Ludewig (?): ,Discours über Germaniam principem’,
dt. mit lat. Zitaten
Papier • 373 Bll. • 20,2 x 17,0 • Halle (?) • um 1730 (?), vor 1777
Zeitgenössische Paginierung (S. 3-696), teilweise beschnitten und dann von der Hand der modernen Paginierung
ergänzt, Titel und S. 2 ohne Zählung; moderne Paginierung (S. 1*—16*, 1-2, 997*—999* [!, fälschlich 697*-699*],
700*-730*), oft nur die Recto-Seiten der Bll. mit der Zählung; die Zählung 1**—34** der hinteren Leerbll., die
noch bei Jammers, Typoskript, steht, ist heute durch eine fortlaufende Zählung ersetzt (s. oben). Schriftraum,
links und rechts durch Knicke begrenzt, mehrfach überschrieben: 18,3-19,0 x 12,5; 17-25 Zeilen. Deutsche Kur-
rent und lateinische Kursive für die lateinischsprachigen Passagen von einer Hand. Vereinzelt Hervorhebungen
durch Unterstreichungen. Zeitgenössische Streichungen, Verbesserungen und Ergänzungen. Bräunungen und
Durchschlagen der Tinte; beginnender Tintenfraß. Knappe Bindung, sodass am Falz vereinzelt Buchstabenver-
lust vorkommt. Geringfügig beschädigter und bestoßener hell-dunkelbraun marmorierter Pappeinband. Rotes
Rückenschild, verblasst, mit gold geprägtem Titel: PETRI LUDEWIGII. SCRIPTA IN GERMAN: PRIN-
CIP:, darunter Kleberreste eines älteren Heidelberger Signaturschilds. Roter Sprengschnitt. Blau-weißes Kapital
mit darübergezogenem Lederwulst. Ovales Signaturschild, modern: Sal. 8,30.
Herkunft: Salemer Olim-Signaturen; S. 729* und Hinterspiegel mit zwei ausklappbaren Signaturzetteln, der er-
ste beschädigt: MS. 582. (nach Schiltegger, Codices manuscriptos 2, S. 358) bzw. BA XXX 233 / MS, von der
Rückseite in der unteren Hälfte schlägt eine weitere Signatur durch: HS. 1172. Hinterspiegel mit Heidelberger
Signatur: Sal. 8,30. S. 1* mit Kauf- und Besitzvermerk Salems: Emptus Salemij 1777. und B. V. M. de Salem
1777. Ein etwaiger Vorbesitzer der Hs. lässt sich nicht feststellen. Datierung der Hs. aufgrund des Hinweises bei
Schiltegger, Codices manuscriptos 2, S. 360: „ante 50 circiter annos exaratus“. Cod. Sal. VIII,50 wurde 1777
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Kommentierungen des in der Klosterbibliothek vorhandenen Exemplars des Handbuchs
erkannt hatte: „pro explicanda Schmausij compendio Iuris Publici noster ille Codex aptis-
simus est“. Denn dieses war von Schmauß als reine Vorlesungsgrundlage, nur mit den nö-
tigsten Erklärungen versehen, konzipiert worden, die einen konzisen Überblick über das
Jus Publicum bieten und „zur Anleitung in Collegiis vor die studirende Jugend auf Uni-
versitäten dienen“ sollte (aus der Vorrede zur ersten Edition, in: Johann Jacob Schmauss-
ens Compendium Iuris Publici S. R. I. zum Gebrauch der academischen Lectionen ver-
fasset, 2. und vermehrte Aufl., Göttingen: Abram Vandenhoek Witwe 1752).
Schmauß, der in Straßburg und Halle studiert hatte, übernahm 1734 die Professur „Juris
naturae et gentium et historiarum“ an der neu errichteten Göttinger Universität, wo er
aber auch über Reichsstaatsrecht und Reichsgeschichte Vorlesungen abhielt. Sein Wechsel
nach Halle 1743/1744 blieb Episode; noch im Jahr 1744 lehrte Schmauß bereits wieder in
seiner alten Position in Göttingen. Wichtige Wissenschaftsinnovationen sind ihm zu ver-
danken: So beispielsweise die solide literar- und wissenschaftshistorische Einleitung in
den Themenbereich eines Kompendiums und dessen konzentrierte Anlage unter Weglas-
sung alles Nebensächlichen. Vorbildcharakter erlangten auch seine neuartigen, an den
Unterrichtsbedürfnissen orientierten Gesetzessammlungen, die keinen Wert auf Vollstän-
digkeit der abgedruckten Quellen legten, aber die wichtigeren Gesetze und Verträge voll-
ständig enthielten (vgl. exemplarisch: Corpus Juris Publici S. R. Imperii Academicum,
enthaltend des Heil. Röm. Reichs Grund=Gesetze, von Johann Jacob Schmauß; zwischen
1722 und 1794 in sieben fortgeführten Auflagen erschienen).
Cod. Sal. VIII,50
Johann Peter von Ludewig (?): ,Discours über Germaniam principem’,
dt. mit lat. Zitaten
Papier • 373 Bll. • 20,2 x 17,0 • Halle (?) • um 1730 (?), vor 1777
Zeitgenössische Paginierung (S. 3-696), teilweise beschnitten und dann von der Hand der modernen Paginierung
ergänzt, Titel und S. 2 ohne Zählung; moderne Paginierung (S. 1*—16*, 1-2, 997*—999* [!, fälschlich 697*-699*],
700*-730*), oft nur die Recto-Seiten der Bll. mit der Zählung; die Zählung 1**—34** der hinteren Leerbll., die
noch bei Jammers, Typoskript, steht, ist heute durch eine fortlaufende Zählung ersetzt (s. oben). Schriftraum,
links und rechts durch Knicke begrenzt, mehrfach überschrieben: 18,3-19,0 x 12,5; 17-25 Zeilen. Deutsche Kur-
rent und lateinische Kursive für die lateinischsprachigen Passagen von einer Hand. Vereinzelt Hervorhebungen
durch Unterstreichungen. Zeitgenössische Streichungen, Verbesserungen und Ergänzungen. Bräunungen und
Durchschlagen der Tinte; beginnender Tintenfraß. Knappe Bindung, sodass am Falz vereinzelt Buchstabenver-
lust vorkommt. Geringfügig beschädigter und bestoßener hell-dunkelbraun marmorierter Pappeinband. Rotes
Rückenschild, verblasst, mit gold geprägtem Titel: PETRI LUDEWIGII. SCRIPTA IN GERMAN: PRIN-
CIP:, darunter Kleberreste eines älteren Heidelberger Signaturschilds. Roter Sprengschnitt. Blau-weißes Kapital
mit darübergezogenem Lederwulst. Ovales Signaturschild, modern: Sal. 8,30.
Herkunft: Salemer Olim-Signaturen; S. 729* und Hinterspiegel mit zwei ausklappbaren Signaturzetteln, der er-
ste beschädigt: MS. 582. (nach Schiltegger, Codices manuscriptos 2, S. 358) bzw. BA XXX 233 / MS, von der
Rückseite in der unteren Hälfte schlägt eine weitere Signatur durch: HS. 1172. Hinterspiegel mit Heidelberger
Signatur: Sal. 8,30. S. 1* mit Kauf- und Besitzvermerk Salems: Emptus Salemij 1777. und B. V. M. de Salem
1777. Ein etwaiger Vorbesitzer der Hs. lässt sich nicht feststellen. Datierung der Hs. aufgrund des Hinweises bei
Schiltegger, Codices manuscriptos 2, S. 360: „ante 50 circiter annos exaratus“. Cod. Sal. VIII,50 wurde 1777
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