Cod. Sal. VIII,91
sen Gerichten bzw. Kongregationen gefasst worden waren. Sie betreffen die Bistümer
Passau, Brixen, Breslau und Carpentras (S. 61-67). Des weiteren sind Entscheidungen des
Trienter Konzils für den Bischof von Olmütz, das Kloster Aldersbach und für das Bistum
Passau aufgenommen (S. 67-70). Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Fragen, die
das Verhältnis der Bischöfe zu den Zisterzienserklöstern der jeweiligen Diözesen, hier
ging es nicht zuletzt um Visitationszuständigkeiten, bzw. das Verhältnis der Klöster zu
den Pfarreien in ihrem Einzugsgebiet betrafen. Es sind Beispiele, die Anselm II. offenkun-
dig für die laufende Auseinandersetzung Salems mit dem Bischof von Konstanz herange-
zogen hatte, um die Eigenständigkeit des Klosters, vor allem aber seine Befreiung aus der
bischöflichen Jurisdiktionsgewalt der Diözese zu dokumentieren. Bereits Schiltegger,
Codices manuscriptos, S. 324, wies auf die Bedeutung der Hs. für den Salemer Abt in
dieser Sache hin. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der Zeugenbefragung in Pro-
zessen (S. 71-78). Die Ss. 79 und 80 enthalten Nachträge zum ersten Teil der Hs., die
durch Querverweise den entsprechenden Punkten zugeordnet wurden. Am Ende der Hs.
wies Abt Anselm II. auf seine Befragung durch den Generalvernehmungsrichter der Nun-
tiatur in Luzern, Alessandro Paoli, im Zuge des Prozesses gegen das Bistum Konstanz
hin. Vgl. zur Luzerner Nuntiatur und ihren Institutionen: Urban Fink, Die Luzerner
Nuntiatur 1586-1873. Zur Behördengeschichte und Quellenkunde der päpstlichen Diplo-
matie in der Schweiz (Collectanea Archivi Vaticani 40. Luzerner Historische Veröffentli-
chungen 32), Luzern u. Stuttgart 1997 (S. 128 mit dem Hinweis auf den Auditor Paoli).
Cod. Sal. VIII,91
»Scripta theologica’
Papier * 259 Bll. • 19,2 x 16,1 • Freiburg (und wohl auch Salem) * 1668-1669
Moderne Foliierung (l*-3*, 4-112, 113"', 114-217, 218"', 219-236, 236a, 237-254, 255*—258*). Schriftraum, teils
durch Blindrahmung mit abgesetzter Kopfzeile und Randleiste, teils durch Knicke links und rechts begrenzt:
12,5-15,5 x 10,0-12,2; aufgrund der unterschiedlichen Schriftgrößen stark variierende Zeilenzahlen, 16-51 Zei-
len. Teilweise winzige lateinische Kursive mit zahlreichen Kürzungen und als Auszeichnungsschrift eine kalli-
graphisch gestaltete lateinische Minuskel mit Frakturversalien von der Hand Emanuel Sulgers; zum Schreiber s.
Herkunft und Cod. Sal. VII,24; Anmerkungen und Marginalien von anderer Hand nachgetragen. Reste von
Blindlinierungen für die Überschriften. Vereinzelt zeitgenössische Rasuren, Streichungen, Verbesserungen und
Ergänzungen, zum Teil von der Nachtragshand. Wenige Marginalien; Paragraphenzählung auf den Rand ausge-
rückt. Nomina-Sacra zum Teil durch Majuskelbuchstaben hervorgehoben; vereinzelt Hervorhebungen durch
Unterstreichungen. 15v, 123r, 125v, 134r und 198r Reklamanten unten rechts; teilweise in der Funktion als Lagen-
reklamanten. 19r, 21r, 21v, 22v, 29v, 32r, 38r, 39v, 51r, 62v, 126r und 155v am unteren Rand mit zum Teil stark
beschnittenen Einträgen, die in der Regel Überschriften aufgreifen; ggf. handelt es sich hierbei um eine Grobein-
teilung, die eine Aufteilung der Reinschrift der Hs. darstellt. Nach Bl. 236 ist ein Zettel (236a) mit zeitgenös-
sischen Ergänzungen Sulgers eingeklebt: Äesp.fonsio] 2., die er in seiner Reinschrift offenbar zunächst fälsch-
licherweise vergessen hatte. Vereinzelt scheinen die Kapitelüberschriften zu fehlen, so 109r—11 lr, wie die größe-
ren leeren Abstände zwischen den Abschnitten vermuten lassen. Nach 133v und 24lv zwei überlange Falze, nach
186v, 225v, 228v, und 236v ein überlanger Falz; ohne Textverlust. Bräunungen und Durchschlagen der Tinte; (be-
ginnender) Tintenfraß. 244r mit verwischtem Tintenfleck und Fingerabdruck. Geringfügiger Wasserschaden; ge-
legentlich leichte Stockflecken. Verfleckter, leicht beschädigterund bestoßener Pergamenteinband, am Rand mit
doppelten Streicheisenlinien. Rückenschild: Sulgeri Scripta Theologica [: starker Tintenfraß mit Ausbrüchen],
darunter die ältere Heidelberger Signatur: 8 XCI [: in Rot, schemenhaft]. Grün-grauer Farbschnitt. Kapital, Far-
268
sen Gerichten bzw. Kongregationen gefasst worden waren. Sie betreffen die Bistümer
Passau, Brixen, Breslau und Carpentras (S. 61-67). Des weiteren sind Entscheidungen des
Trienter Konzils für den Bischof von Olmütz, das Kloster Aldersbach und für das Bistum
Passau aufgenommen (S. 67-70). Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Fragen, die
das Verhältnis der Bischöfe zu den Zisterzienserklöstern der jeweiligen Diözesen, hier
ging es nicht zuletzt um Visitationszuständigkeiten, bzw. das Verhältnis der Klöster zu
den Pfarreien in ihrem Einzugsgebiet betrafen. Es sind Beispiele, die Anselm II. offenkun-
dig für die laufende Auseinandersetzung Salems mit dem Bischof von Konstanz herange-
zogen hatte, um die Eigenständigkeit des Klosters, vor allem aber seine Befreiung aus der
bischöflichen Jurisdiktionsgewalt der Diözese zu dokumentieren. Bereits Schiltegger,
Codices manuscriptos, S. 324, wies auf die Bedeutung der Hs. für den Salemer Abt in
dieser Sache hin. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der Zeugenbefragung in Pro-
zessen (S. 71-78). Die Ss. 79 und 80 enthalten Nachträge zum ersten Teil der Hs., die
durch Querverweise den entsprechenden Punkten zugeordnet wurden. Am Ende der Hs.
wies Abt Anselm II. auf seine Befragung durch den Generalvernehmungsrichter der Nun-
tiatur in Luzern, Alessandro Paoli, im Zuge des Prozesses gegen das Bistum Konstanz
hin. Vgl. zur Luzerner Nuntiatur und ihren Institutionen: Urban Fink, Die Luzerner
Nuntiatur 1586-1873. Zur Behördengeschichte und Quellenkunde der päpstlichen Diplo-
matie in der Schweiz (Collectanea Archivi Vaticani 40. Luzerner Historische Veröffentli-
chungen 32), Luzern u. Stuttgart 1997 (S. 128 mit dem Hinweis auf den Auditor Paoli).
Cod. Sal. VIII,91
»Scripta theologica’
Papier * 259 Bll. • 19,2 x 16,1 • Freiburg (und wohl auch Salem) * 1668-1669
Moderne Foliierung (l*-3*, 4-112, 113"', 114-217, 218"', 219-236, 236a, 237-254, 255*—258*). Schriftraum, teils
durch Blindrahmung mit abgesetzter Kopfzeile und Randleiste, teils durch Knicke links und rechts begrenzt:
12,5-15,5 x 10,0-12,2; aufgrund der unterschiedlichen Schriftgrößen stark variierende Zeilenzahlen, 16-51 Zei-
len. Teilweise winzige lateinische Kursive mit zahlreichen Kürzungen und als Auszeichnungsschrift eine kalli-
graphisch gestaltete lateinische Minuskel mit Frakturversalien von der Hand Emanuel Sulgers; zum Schreiber s.
Herkunft und Cod. Sal. VII,24; Anmerkungen und Marginalien von anderer Hand nachgetragen. Reste von
Blindlinierungen für die Überschriften. Vereinzelt zeitgenössische Rasuren, Streichungen, Verbesserungen und
Ergänzungen, zum Teil von der Nachtragshand. Wenige Marginalien; Paragraphenzählung auf den Rand ausge-
rückt. Nomina-Sacra zum Teil durch Majuskelbuchstaben hervorgehoben; vereinzelt Hervorhebungen durch
Unterstreichungen. 15v, 123r, 125v, 134r und 198r Reklamanten unten rechts; teilweise in der Funktion als Lagen-
reklamanten. 19r, 21r, 21v, 22v, 29v, 32r, 38r, 39v, 51r, 62v, 126r und 155v am unteren Rand mit zum Teil stark
beschnittenen Einträgen, die in der Regel Überschriften aufgreifen; ggf. handelt es sich hierbei um eine Grobein-
teilung, die eine Aufteilung der Reinschrift der Hs. darstellt. Nach Bl. 236 ist ein Zettel (236a) mit zeitgenös-
sischen Ergänzungen Sulgers eingeklebt: Äesp.fonsio] 2., die er in seiner Reinschrift offenbar zunächst fälsch-
licherweise vergessen hatte. Vereinzelt scheinen die Kapitelüberschriften zu fehlen, so 109r—11 lr, wie die größe-
ren leeren Abstände zwischen den Abschnitten vermuten lassen. Nach 133v und 24lv zwei überlange Falze, nach
186v, 225v, 228v, und 236v ein überlanger Falz; ohne Textverlust. Bräunungen und Durchschlagen der Tinte; (be-
ginnender) Tintenfraß. 244r mit verwischtem Tintenfleck und Fingerabdruck. Geringfügiger Wasserschaden; ge-
legentlich leichte Stockflecken. Verfleckter, leicht beschädigterund bestoßener Pergamenteinband, am Rand mit
doppelten Streicheisenlinien. Rückenschild: Sulgeri Scripta Theologica [: starker Tintenfraß mit Ausbrüchen],
darunter die ältere Heidelberger Signatur: 8 XCI [: in Rot, schemenhaft]. Grün-grauer Farbschnitt. Kapital, Far-
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